Aufgaben der Musikschulkommission: - Ausarbeiten der Reglemente für den Musikschulbetrieb zuhanden der Trägergemeinde und Erlass der Ausführungsbestimmungen zum Reglement für die Musikschule Adligenswil-Udligenswil, insbesondere:
- Erlass der Schulordnung,
- Erarbeiten und Genehmigen des Schulprogrammes und Unterrichtskonzeptes,
- Erarbeiten und Genehmigen des Leitbildes für die Musikschule,
- Ausarbeiten der Leistungsvereinbarung zuhanden der Trägergemeinde,
- Genehmigung des Jahresberichtes der Musikschulleitung,
- Ausarbeiten von Budget und Rechnung zuhanden der Trägergemeinde,
- Erlass des Pflichtenheftes für die Lehrpersonen,
- Erlass des Pflichtenheftes mit Stellenbeschreibung für den Musikschulleiter.
- Anstellung der Lehrpersonen auf Antrag des Musikschulleiters. Sie kann diese Aufgabe an ein Mitglied zusammen mit der Musikschulleitung delegieren.
- Eine Entlassung bzw. Kündigung wird durch die Musikschulkommission beschlossen.
- Kenntnisnahme der Wahl und der Besoldungseinreihung der Lehrpersonen.
- Vorschlag der Wahl des Musikschulleiters zuhanden der Trägergemeinde.
- Antragsstellung an die Gemeinden zur Festsetzung der Schulgelder.
- Entscheid über Zulassung und Ausschluss von Lernenden.
- Behandlung von Beschwerden seitens der Lernenden, deren Erziehungsberechtigten oder der Musiklehrpersonen.
- Aufsicht über den Musikschulunterricht.
- Aufsicht über die Tätigkeit des Musikschulleiters.
- Periodischer Besuch des Unterrichts und der Vortragsübungen.
Hier finden Sie das Pflichtenheft der Musikschulkommission.
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