| Aufgaben: | Funktion der Gemeindeversammlung Die Gemeindeversammlung ist unter Vorbehalt der Rechte der Stimmberechtigten an der Urne das oberste politische Organ der Gemeinde. Sie übt die strategische Steuerung und die Aufsicht über die Tätigkeiten des Gemeinderats aus. Sie fällt die wichtigsten Planungs-, Sach-, Kontroll- und Steuerungsentscheide. |
| Voraussetzungen: | An der Gemeindeversammlung ist stimmberechtigt, wer stimmfähig ist, das 18. Altersjahr vollendet hat und in der Gemeinde Adligenswil spätestens am 5. Tag vor der Gemeindeversammlung seinen politischen Wohnsitz begründet hat. Nicht Stimmberechtigte können, soweit Platz vorhanden, der Versammlung als Gäste auf separat zugewiesenen Plätzen folgen. Die stimmberechtigten Gemeindeangehörigen können das Stimmregister auf der Gemeindekanzlei einsehen. Sie können vom Stimmregisterführer Auskunft verlangen, ob sie im Stimmregister eingetragen sind. Stimmrechtsgesuche und Stimmrechtsentscheide richten sich nach § 12 des Stimmrechtsgesetzes. |
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