Steuervorauszahlungen
Zuständiges Ressort: Steueramt
Ab 1. Januar 2019 können Vorauszahlungen für die Steuerrechnung des laufenden Jahres geleistet werden (allgemeiner Fälligkeitstermin für die Staats- und Gemeindesteuern 2019: 31. Dezember 2019 / Versand Akontosteuer-Rechnungen 2019 erfolgt anfangs Juni 2019). Der Zinssatz für Vorauszahlungen wurde vom Regierungsrat für das Jahr 2019 auf 0% festgelegt. Bitte beachten Sie, dass jedes Jahr ein neuer Einzahlungsschein beim Steueramt verlangt werden muss, da auf dem Einzahlungsschein das Steuerjahr codiert ist. Dies ist auch nötig bei Daueraufträgen und Zahlungen via Internet. Ein Einzahlungsschein für das neue Jahr erhalten Sie jeweils mit der Steuererklärung im Februar. |