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Ab April gilt für Hunde Leinenpflicht

Hundehalterinnen und -halter müssen ihre Vierbeiner im Wald und in Waldnähe an die Leine nehmen.

Seit 2014 ist die Leinenpflicht für Hunde in der Jagdverordnung des Kantons Luzern verankert. Sie gilt jeweils vom 1. April bis am 31. Juli im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand. Die Leinenpflicht dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen.

In Naturschutzgebieten gilt Leinenpflicht das ganze Jahr

In Naturschutzgebieten gilt die Leinepflicht für Hunde ganzjährig. Widerhandlungen gegen die Leinenpflicht werden als Ordnungsbusse geahndet und mit 100 Franken gebüsst.

Hier finden Sie einen Link mit der Übersicht über die Gebiete, in welchen die Leinenpflicht von April bis Juli gilt. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Website der Dienststelle Landwirtschaft und Wald.

Gemeinde Adligenswil