Navigieren in Adligenswil

Newsletter Anmeldung

Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Trockenheit, hohe Temperaturen und Wind haben die Waldbrandgefahr erhöht, weshalb der Kanton Luzern ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlässt.

Das Feuerverbot gilt bis zu einem Abstand von 50 Metern. Das Verbot tritt heute Donnerstag, 25. Juni, um 12.00 Uhr in Kraft. Zudem ist es auf dem ganzen Kantonsgebiet (inklusive Gewässern) verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen oder durch offenes Feuer angetriebene Ballons oder Laternen steigen zu lassen.

Grillieren im Garten bleibt erlaubt

Erlaubt bleibt das Grillieren mit Gasgrills sowie mit Holzkohlegrills, Cheminées oder Feuerschalen in Gärten und auf Balkonen, sofern ein Mindestabstand von 50 Metern zum Wald eingehalten wird. Die Bevölkerung wird zu besonderer Vorsicht im Umgang mit Feuer aufgerufen. Verstösse gegen das Verbot werden polizeilich geahndet.

Alle relevanten Informationen zum geltenden Verbot sind auf der Website der Dienststelle Landwirtschaft und Wald zu finden. Der Kanton bittet die Bevölkerung, sich über www.waldbrandgefahr.ch über die aktuelle Gefahrenlage und geltende Massnahmen zu informieren.

Bewilligte Wasserentnahmen wurden eingeschränkt

Die unterdurchschnittlichen Niederschläge und die verschärfte Trockenheit haben ausserdem zu tiefen Wasserständen in den Luzerner Gewässern geführt. Das bedeutet, dass bewilligte Wasserentnahmen aus Gewässern, zum Beispiel für die landwirtschaftliche Bewässerung, nicht mehr im ganzen Kantonsgebiet erlaubt sind. Der Bezug von Wasser für Bewässerungszwecke über die örtliche Wasserversorgung ist unbedingt vorgängig mit der Wasserversorgung abzusprechen. Angesichts der aktuellen Trockenheit ist zudem sparsam mit Wasser umzugehen. Der Kanton bittet die Bevölkerung, mitzuhelfen und die empfohlenen oder angeordneten Massnahmen umzusetzen und das Trinkwasser bewusst und sparsam zu nutzen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Gemeinde Adligenswil