Newsletter der Gemeinde Adligenswil
Liebe Leserinnen und Leser
In diesem Newsletter informieren wir Sie über bevorstehende Bauarbeiten in der Gemeinde Adligenswil und über Einschränkungen aufgrund des Japankäfers. Zudem erinnern wir im Hinblick auf den Nationalfeiertag an das geltende Feuerverbot. Wir wünschen Ihnen einen schönen 1. August!
Roseline Betschart, Leiterin Kommunikation, Gemeinde Adligenswil
Im Widspüel starten die Arbeiten für die Buslinie 33

Die Buskanten im Gebiet Widspüel werden für die neue Buslinie 33 angepasst.
Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2026 nimmt die neue Buslinie 33 zwischen Adligenswil Widspüel und Kriens ihren Betrieb auf. Der Bus fährt von Montag bis Freitag in den Hauptverkehrszeiten.
Damit die neue Linie verkehren kann, sind im Gebiet Widspüel bauliche Anpassungen notwendig. Die Arbeiten beginnen am 3. August und dauern voraussichtlich bis Ende September 2026. Die drei Haltekanten werden nacheinander umgebaut.
Ziel der Anpassungen ist es, die Busse der Linie 33 ausserhalb der Fahrspuren abstellen zu können, einen reibungslosen Verkehrsablauf zu gewährleisten und die gesetzlichen Anforderungen zur Hindernisfreiheit gemäss Behindertengleichstellungsgesetz umzusetzen.
Je nach Bauetappe kommt es zu Verkehrsführungen mit Lichtsignalanlage sowie zu punktuellen Einschränkungen. Teilweise werden provisorische Haltestellen eingerichtet. Der Busbetrieb bleibt grundsätzlich gewährleistet.
Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für das Verständnis während der Bauzeit.
Mehr Infos zu den Einschränkungen finden Sie hier.
Neue Vorschriften wegen Japankäfer nötig

Der Japankäfer ist ein invasiver Schädling. (Foto Agroscope)
In der Umgebung der Luzerner Allmend wurde vor Kurzem eine Japankäfer-Population nachgewiesen. Die Käfer befallen und gefährden über 400 Pflanzenarten, darunter Reben, Obstbäume, Beeren, Gemüse, Mais sowie Zier- und Wildpflanzen wie Ahorn und Linde. Der Japankäfer ist nicht einheimisch und hat in der Schweiz keine natürlichen Feinde. Hat sich der Japankäfer einmal etabliert, ist seine Bekämpfung äusserst schwierig, wie der Kanton Luzern in einer Mitteilung schreibt. Das Bundesamt für Landwirtschaft schätzt den potenziellen Schaden in der Schweizer Landwirtschaft auf mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr. Der Bund verfolgt das Ziel, Populationen konsequent zu tilgen. Im Auftrag des Bundes überwachen die Kantone den invasiven Schädling.
Um eine weitere Ausbreitung des Japankäfers zu verhindern, scheidet der Kanton Luzern im betroffenen Gebiet der Luzerner Allmend gemäss den Vorgaben des Bundes einen Befallsherd sowie eine angrenzende Pufferzone aus. In der Pufferzone befinden sich die Gemeinden Adligenswil, Buchrain, Ebikon, Horw, Kriens, Luzern, Malters, Meggen und Schwarzenberg. Teilflächen der Gemeinden Horw, Kriens und Luzern bilden den Befallsherd. Ein weiterer Befallsherd befindet sich in der Gemeinde Neuenkirch. Eine Karte, die den Befallsherd und die Pufferzonen zeigt, finden Sie hier.
Im Befallsherd gelten umfassende Massnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers. Auch in der Pufferzone sind Massnahmen nötig. Allerdings gibt es hier aktuell deutlich weniger Einschränkungen als im Befallsherd.
In der Pufferzone und damit auch in der Gemeinde Adligenswil ist der Transport von Grüngut, also Pflanzenmaterial aus der Grünpflege, aus der Pufferzone heraus bis Ende September verboten. Die ordentliche Grüngutabfuhr von Privathaushalten bleibt jedoch gewährleistet. Vom Verbot ausgenommen ist getrocknetes Pflanzenmaterial. Ebenfalls möglich ist der Transport von Pflanzenmaterial, das während der Lagerung und des Transports insektensicher – mit einer Maschenweite von höchstens 5 mm oder möglichst hermetisch geschlossen – abgedeckt wird und auf 5 cm oder weniger gehäckselt wird oder eine gleichwertige Behandlung erhalten hat und dessen Behandlung vom kantonalen Pflanzenschutzdienst (KPSD) bewilligt wurde.
Nicht von den Massnahmen betroffen ist landwirtschaftliches Erntegut wie Gras, Heu, Maissilage oder Gemüse.
Der KPSD führt in den Pufferzonen zusätzliche Kontrollen durch. So darf er auch in Adligenswil Fallen aufstellen und das Vorkommen des Japankäfers überwachen. Die Fallen dürfen von Privatpersonen nicht geöffnet oder manipuliert werden.
Der KPSD kann bei Bedarf zusätzliche Bekämpfungsmassnahmen anordnen, falls sich die Situation verändert. Anders als im Befallsherd darf in der Pufferzone der Rasen weiterhin bewässert werden.
Sämtliche Massnahmen, die ab dem 1. August 2026 gelten, sind in der Allgemeinverfügung vom 1. August 2026 festgehalten.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Website der Dienststelle Landwirtschaft und Wald. Bei Fragen können Sie sich auch an die Abteilung Bau und Infrastruktur der Gemeinde Adligenswil wenden (Telefon 041 375 72 30, Mail bauNULL@adligenswil.ch).
Was tun bei einem Japankäfer-Verdacht?
Die Bevölkerung soll Funde potenzieller Japankäfer melden, um den Schädling erfolgreich zu bekämpfen. Verdächtige Käfer bitte einfangen, einfrieren und zusammen mit einem Foto, dem genauen Fundort sowie, wenn möglich, dem Namen der Wirtspflanze melden. Die Meldung kann entweder über das Onlineformular Meldung Schadorganismen oder Mail pflanzenschutz.bbznNULL@sluz.ch an den kantonalen Pflanzenschutzdienst erfolgen.
Der Japankäfer ist rund einen Zentimeter gross, besitzt kupferfarbene Flügeldecken sowie einen metallisch grün schimmernden Kopf und Halsschild. Am hintersten Körpersegment befinden sich auf jeder Seite fünf weisse Haarbüschel, am Hinterleib zwei weitere. Die Flugzeit dauert in der Regel von Juni bis September.
Feuerwerk bleibt am Nationalfeiertag verboten
Der Kanton Luzern erlebt eine ausgeprägte Trockenheitsphase. Wegen der erhöhten Waldbrandgefahr gilt weiterhin ein absolutes Feuerverbot im und um den Wald, wie der Kanton Luzern in einer Mitteilung schreibt. Im Hinblick auf den Nationalfeiertag bleibt es auf dem ganzen Kantonsgebiet inklusive der Gewässer verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen und 1.-August- oder Höhenfeuer zu entfachen. Ebenfalls auf dem ganzen Kantonsgebiet untersagt bleibt das Entfachen von Feuer in unbefestigten Feuerstellen, die Verwendung von Einweggrills und das Steigenlassen von Heissluftballons oder Himmelslaternen, die durch offenes Feuer angetrieben sind. Das absolute Feuerverbot in und um den Wald gilt im Kanton Luzern seit dem 25. Juni 2026. Erlaubt bleibt das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills. Sofern ein Mindestabstand von 50 Metern zum Wald eingehalten wird, dürfen auch Holzkohlegrills, Cheminées oder Feuerschalen in Gärten und auf Balkonen verwendet werden. Die Bevölkerung wird zu besonderer Vorsicht im Umgang mit Feuer aufgerufen. Verstösse gegen das Verbot werden polizeilich geahndet.
Fast im ganzen Kantonsgebiet sind die Grundwasserstände sehr tief. Sie unterschreiten vielerorts gar die Werte der Trockenjahre 2018 und 2022. Trinkwasser sollte daher bewusst und sparsam genutzt werden.
Alle relevanten Informationen zum geltenden Verbot sind auf der Website der Dienststelle Landwirtschaft und Wald zu finden. Der Kanton bittet die Bevölkerung, sich auf www.waldbrandgefahr.ch über die aktuelle Gefahrenlage und geltende Massnahmen zu informieren.
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