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Sozialhilfe

Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen, fördert ihre wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und gewährleistet die soziale und berufliche Integration. Im Vordergrund stehen dabei nicht primär die Defizite der Hilfesuchenden, sondern ihre Stärken und Ressourcen. Die Grundlagen der Sozialhilfe werden in fünf Videoclips der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS einfach erklärt. 

Wirtschaftliche Sozialhilfe

Jeder Mensch, der seine Existenz nicht rechtzeitig oder hinreichend aus eigener Kraft sichern kann, hat Anspruch auf die Sicherung einer menschenwürdigen Existenz und Hilfe in Notlagen durch den Staat. Sie kommt zum Tragen, wenn eigenes Erwerbseinkommen, Erspartes, Vermögen und andere finanzielle Hilfen wie Arbeitslosentaggelder, Renten usw. fehlen und das sozialhilferechtliche Existenzminimum nicht gedeckt ist. Die Sozialhilfe unterstützt Sie mit finanzieller Hilfe für den Lebensunterhalt, die Miete, gesundheitsbedingte Kosten und Aufwendungen für die Kinder. Zu den Sozialhilfeleistungen gehören auch die Beratung und Begleitung von Arbeitsintegration, bei Fragen zur Lebensgestaltung, Wohnen, Finanzen und im Zusammenleben.

Sozialberatung

Die persönliche Hilfe in Form der Sozialberatung bildet das Bindeglied zwischen materieller Existenzsicherung als Zweck und beruflicher sowie sozialer Integration als Ziel der Sozialhilfe. Im Vordergrund steht die vorbeugende und lösungsorientierte Beratung zu Lebensfragen, Arbeit und Ausbildung, Sozialversicherungen, Budget sowie die Vermittlung von weiterführenden Fachstellen. Ebenfalls bieten wir Ihnen im Rahmen der persönlichen Sozialhilfe eine freiwillige Lohn- und Rentenverwaltung an.

Sozialdienst Adligenswil, Udligenswil, Meierskappel

Die drei Gemeinden Adligenswil, Udligenswil und Meierskappel führen gemeinsam einen Sozialdienst, dessen Aufgabe die Umsetzung des kantonalen Sozialhilfegesetzes sowie der Sozialhilfeverordnung ist. Diese regeln die Existenssicherung und persönliche Hilfe für in eine Notlage geratene Menschen sowie die Alimentenhilfe.

Standortgemeinde ist Adligenswil. Der Sozialdienst ist in der Abteilung Soziales und Gesellschaft der Gemeinde Adligenswil zugeordnet und der entsprechenden Abteilungsleitung unterstellt. 

Alle Mitarbeitenden unterstehen dem Amtsgeheimnis, die erforderliche Diskretion ist gegeben. Für einen Gesprächstermin oder weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit dem Sekretariat des Sozialdienstes in Verbindung.

Anmeldung Sozialhilfe

Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Adligenswil, Udligenswil und Meierskappel in einer finanziellen oder persönlichen Notlage können sich direkt an uns wenden. Bitte kommen Sie für die erste Kontaktaufnahme persönlich beim Soziadaldienst, 3. Stock Gemeindehaus Adligenswil, Dorfstrasse 4, zu unseren Öffnungszeiten vorbei und bringen Sie einen amtlichen Ausweis mit. 

Zuständige Abteilung