Das Anbringen von Reklamen und Firmebeschriftungen sowie das Aufstellen von fest installierten Reklameanlage ist bewilligungspflichtig. Das Verfahren richtet sich nach dem Baubewilligungsverfahren und der Reklameverordnung des Kantons Luzern.
Möchten Sie eine neue Reklameanlage oder eine Firmenbeschriftung anbringen? Dann reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
Alle Unterlagen sind von allen Grundeigentümern, Gesuchstellenden und den Planverfassenden zu unterzeichnen und 3-fach bei der Gemeinde Adligenswil einzureichen. Dazu reichen Sie bitte das elektronische Baugesuchsformular mit den Unterlagen als PDF oder eine Daten-CD ein.
Bei gemeinschaftlichem Eigentum bedarf es der Zustimmung durch die Gesamt-, Mit- oder Stockwerkeigentümer (Protokoll der STWE-Versammlung mit Beschluss oder eine Vollmacht beilegen).
Die Bestimmungen für Reklameanschlagstellen für Fremdreklamen, sogenannten Plakatanschlagstellen sind im Bau- und Zonenreglement geregelt sowie auf dem Zonenplan ersichtlich.