Möchten Sie wissen, ob bei Ihnen eine Erbschaftssteuerpflicht besteht? Das Teilungsamt Adligenswil ist die Veranlagungsbehörde für die Erbschaftssteuern.
Wer bezahlt Erbschaftssteuern und wer nicht?
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Ehegatte, eingetragene Partner oder Lebenspartner (sofern mindestens 2 Jahre in einer eheähnlichen Beziehung) |
Steuerfrei |
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Nachkommen (Kinder, Enkel) |
Steuerfrei |
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Elterlicher Stamm (Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen) |
6% plus Progression |
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Grosselterlicher Stamm (Onkel, Tante, Cousine, Cousin) |
15% plus Progression |
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Nicht verwandte Personen |
20% plus Progression |
Downloads:
- Erbschaftssteuergesetz
- Weisungen zum Erbschaftssteuergesetz