Navigieren in Adligenswil

Newsletter Anmeldung

Erbschaftssteuern

Möchten Sie wissen, ob bei Ihnen eine Erbschaftssteuerpflicht besteht? Das Teilungsamt Adligenswil ist die Veranlagungsbehörde für die Erbschaftssteuern.

Wer bezahlt Erbschaftssteuern und wer nicht?

Ehegatte, eingetragene Partner oder Lebenspartner (sofern mindestens 2 Jahre in einer eheähnlichen Beziehung)

Steuerfrei

Nachkommen (Kinder, Enkel)

Steuerfrei

Elterlicher Stamm (Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen)

6% plus Progression

Grosselterlicher Stamm (Onkel, Tante, Cousine, Cousin)

15% plus Progression

Nicht verwandte Personen

20% plus Progression

Downloads:
- Erbschaftssteuergesetz
- Weisungen zum Erbschaftssteuergesetz