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Gefühlsausbrüche bei Kindern – was tun?

Seit einem Jahr verfügt Adligenswil über eine Strategie zur frühen Förderung von Kindern. Eine der Massnahmen sind Themenabende für Eltern, Fachpersonen und Interessierte. Am 23. November 2022 fand die erste Veranstaltung zum Thema «Lebenskompetenzen – Das macht Kinder stark» mit rund dreissig Personen statt.

Der nächste Themenabend wird am 29. März 2023 von 19.00 bis 21.30 Uhr im kleinen Mehrzwecksaal (1. OG) des Zentrums Teufmatt stattfinden. Thema ist: «Emotionale Achterbahnfahrten und Gefühlsausbrüche – die fünf Grundgefühle bei Kleinkindern kennen und verstehen». Dazu wird Ursula Zürcher von der Mütter- und Väterberatung Luzern referieren. Anmeldungen sind bis am 14. März 2023 erbeten an: Heidi Lang, Gemeinde Adligenswil, heidi.lang@adligenswil.ch oder 041 375 72 70.

Lebenskompetenzen für Kinder

An der ersten Veranstaltung vom letzten November führte Ursula Gassmann von «Akzent», Suchtprävention Luzern, zusammen mit der Mütter- und Väterberaterin für Adligenswil, Gaby Bourquin, durch den Abend. Dabei ging es um Lebenskompetenzen.

Doch was wird unter Lebenskompetenzen verstanden? Laut Weltgesundheitsorganisation sind es «Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Menschen benötigen, um mit altersgemässen Herausforderungen und Aufgaben des täglichen Lebens erfolgreich umzugehen.» Ursula Gassmann fokussierte auf die Selbstwahrnehmung, die Beziehungsfähigkeit und die Lösungsfindung. Alle drei Kompetenzen können gut im Spiel und Alltag gestärkt werden.

Sicherheit in Beziehungen

Das Spiel ist ein zentraler Lernort für das Kind, bei dem es bedeutende Erfahrungen macht. Ausserdem braucht ein Kind andere Kinder für eine gesunde Entwicklung. Zusammengefasst kann gesagt werden, dass Sicherheit in Beziehungen der grösste Schutzfaktor für junge Kinder ist. Im Familienalltag und im Spiel können die Lebenskompetenzen der Kinder gestärkt werden. Die Arbeit in der Familie ist aus Sicht der Prävention von grosser Bedeutung für ein gesundes Aufwachsen.

Informationen zu weiteren Veranstaltungen im Vorschulbereich werden laufend im «Info Adligenswil», auf der Parentu-App, über Akteure aus dem Frühbereich und an öffentlichen Anschlagbrettern publiziert.

Weitere Informationen sind auf der Website von Prävention «Akzent» (www.akzent-luzern.ch/fruehekindheit und www.akzent-luzern.ch/mediothek), auf der Parentu-App  (www.parentu.ch) sowie bei der Mütter- und Väterberatung und der Jugend- und Familienberatung Adligenswil zu finden.

Beim besseren Verständnis von Wut, Freude und Trauer von Kindern hilft das Projekt «Starke Gefühle» (www.akzent-luzern.ch/gefuehle) mit Informationen und Tipps für den Alltag. Auch die Mütter- und Väterberaterin hilft bei Fragen rund um die Gefühlsentwicklung von Kindern gerne weiter.

Gemeinde Adligenswil, Soziales und Gesellschaft

 

Sprachkenntnisse werden ermittelt

Die Gemeinde Adligenswil setzt die frühe Sprachförderung um. Sie richtet sich an Kinder, deren Deutschkenntnisse vor dem Kindergarteneintritt ungenügend sind. Zurzeit läuft eine Erhebung der Sprachkenntnisse in fremdsprachigen Familien.

Ein wichtiger Teil der frühen Förderung ist die frühe Sprachförderung. Kinder mit ungenügenden Deutschkenntnissen weisen bereits beim Kindergarteneintritt einen Nachteil auf, den sie kaum aufholen können. Insbesondere Kindern aus sozial benachteiligten und/oder aus fremdsprachigen Familien soll der Zugang zur Sprach- und Bildungskultur im Vorschulalter erleichtert werden.

Die Sprachentwicklung findet primär in der Familie statt, wobei nicht alle Familien ihre Kinder ausreichend fördern können. Durch den Besuch eines entsprechenden Angebotes im Vorschulbereich können die Kinder nicht nur sprachlich, sondern ganzheitlich gefördert werden. Die frühe Sprachförderung hilft somit, unterschiedliche Startbedingungen in der Bildung auszugleichen. Zudem entlastet sie das Schulsystem, da die Kinder besser auf den Schuleintritt vorbereitet sind.

Im Rahmen der vom Gemeinderat am 13. Januar 2022 verabschiedeten «Strategie 2022–2027 – Frühe Förderung in Adligenswil» ist die frühe Sprachförderung Bestandteil des Massnahmenplans zur Umsetzung der Strategie. Sie ist seit 2016 im Volksschulbildungsgesetz verankert. Seit dem 1. August 2022 gilt für jede Gemeinde im Kanton Luzern ein Angebotsobligatorium. Eine zweijährige Übergangsfrist ermöglicht es den Gemeinden, entsprechende Angebote zu entwickeln. Das rechtliche Fundament der frühen Sprachförderung bilden § 55a des Gesetzes über die Volksschulbildung (SRL Nr. 400) sowie § 14a und § 28a der Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung (SRL Nr. 405).

Die Zielgruppe der frühen Sprachförderung sind Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen im Spielgruppenalter, das heisst ein Jahr vor dem Eintritt in den freiwilligen Kindergarten. Dabei geht es um eine alltagsintegrierte Sprachförderung, die im Rahmen des freien Spiels mit Gleichaltrigen sowie teilweise in expliziten Sequenzen stattfindet.

Förderung in der Spielgruppe

Zuständig für die Umsetzung der nun in Angriff genommenen Sprachstandserhebung ist die Abteilung Soziales und Gesellschaft der Gemeinde Adligenswil. Die frühe Sprachförderung wird ab dem nächsten Schuljahr 2023/24 in der Indoorspielgruppe Hurrlibus sichergestellt. Die betreuenden Fachpersonen absolvierten eine spezifische Weiterbildung im Bereich der frühen Sprachförderung. Sie übernehmen eine wichtige Rolle, indem sie geeignete Massnahmen initiieren und fördern, um Kinder mit Sprachförderbedarf und deren Eltern zu unterstützen. Die verantwortlichen Fachpersonen arbeiten eng mit der Gemeinde Adligenswil zusammen. 

Um die deutschen Sprachkenntnisse aller Kinder, die ungefähr anderthalb Jahre vor dem freiwilligen Kindergarteneintritt stehen, zu eruieren, erhielten die Erziehungsberechtigten im Januar ein Schreiben der Gemeinde. In diesem Schreiben wird der Zugang zu einem webbasierten Fragebogen erläutert, der in elf verschiedenen Sprachen ausgefüllt werden kann. Mit dem Fragebogen kann eruiert werden, ob das Kind einen Sprachförderbedarf aufweist und der Besuch einer Spielgruppe (oder Kita) angezeigt ist.

Sollte anhand der Sprachstandserhebung bei einem Kind ein Sprachförderbedarf ermittelt werden, können Erziehungsberechtigte von vierjährigen Kindern gemäss § 55a des Volksschulbildungsgesetzes verpflichtet werden, ihr Kind in ein Angebot der frühen Sprachförderung zu schicken. Es steht den Erziehungsberechtigten jedoch offen, ob dies im Rahmen einer Spielgruppe oder im Rahmen des vorobligatorischen Kindergartenjahres geschieht. Die Gemeinde finanziert die frühe Sprachförderung, der Kanton und die Erziehungsberechtigten beteiligen sich an den Kosten.

Sollten die Erziehungsberechtigten Fragen zur Sprachstandserhebung der frühen Sprachförderung haben, dürfen sie sich an die Gemeinde Adligenswil, Abteilung Soziales und Gesellschaft unter 041 375 72 70 wenden.

Michael Küchler, Abteilungsleiter Soziales und Gesellschaft