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Mitbestimmung wird neu in der Gemeindeordnung verankert

Im November 2023 wird in Adligenswil über die Revision der Gemeindeordnung abgestimmt. Der Gemeinderat schlägt der Stimmbevölkerung verschiedene Anpassungen vor. Insbesondere die Mitwirkung und Mitbestimmung in wichtigen Gemeindeangelegenheiten soll gefördert und klar geregelt werden.

Wesentliche Inputs zur Revision der Gemeindeordnung sind in den Workshops entstanden, die nach der Einreichung der Gemeindeinitiative der Mitte-Partei im Juli 2022 durchgeführt wurden. Die Mitte hatte mehr Mitbestimmung für die Bevölkerung verlangt, in die Workshops waren die Initianten, die übrigen Ortsparteien und die politischen Kommissionen eingebunden.

Mitwirkung in wichtigen Fragen

Mehr Mitwirkung für die Bevölkerung soll nun durch verschiedene Massnahmen erreicht werden. Diese werden in der Gemeindeordnung im neu formulierten Paragrafen 6 festgehalten. Die Mitte hat aufgrund der vorgeschlagenen Formulierung des Paragrafen 6 ihre Initiative zurückgezogen.

Der Paragraf 6 (Information und Kommunikation) soll mit dem Punkt «Mitwirkung» ergänzt werden. Darin soll festgeschrieben werden, dass bei bedeutenden Finanz- und Sachvorlagen die vom Gemeinderat eingesetzten Fachkommissionen, Ortsparteien und allfällige Arbeitsgruppen beigezogen werden. Auch soll die Bevölkerung bei wichtigen Geschäften über die bereits etablierte E-Mitwirkung oder andere Instrumente befragt werden. Zudem solle bei grösseren Vorhaben im öffentlichen Raum die Partizipation von Kindern und Jugendlichen geprüft werden.

Bevölkerung soll sich einbringen

Bei der Erarbeitung der Gemeindestrategie und des Legislaturprogramms will sich der Gemeinderat in der neuen Gemeindeordnung verpflichten, die Mitwirkung der Bevölkerung in Form von Zukunftswerkstätten, Grossgruppenveranstaltungen oder der E-Mitwirkung zu ermöglichen. Im jährlichen Budgetprozess sollen zudem die Controlling-Kommission und die Ortsparteien bereits vor der zweiten Lesung im Gemeinderat angehört werden.

Ausgabenkompetenz wird reduziert

Weitere Änderungen betreffen die Verschiebung und Änderung von Kompetenzen zwischen dem Gemeinderat und der Stimmbevölkerung. So soll die Ausgabenkompetenz des Gemeinderates von heute 900 000 Franken auf 700 000 Franken reduziert werden.

Im Gegenzug wird – in Anpassung an die kantonale Empfehlung – die Kompetenz zur Veräusserung von Grundstücken im Finanzvermögen an den Gemeinderat delegiert. Der Gemeinderat möchte mit dieser Verringerung seiner Finanzkompetenz erreichen, dass er bei grösseren Vorhaben schon frühzeitig beispielsweise Planungskredite vor das Volk bringen kann. Dies war beim Wettbewerbskredit für den Neubau Schulhaus Kehlhof nicht möglich.

Weitere Anpassungen

Die Aufgaben der Controlling-Kommission werden geschärft und an die Vorgaben des kantonalen Finanzhaushaltsgesetzes angelehnt. Weiter soll die Verleihung des Ehrenbürgerrechts neu in der Kompetenz des Gemeinderates liegen. Mit dem Wechsel der Aufgabe Kultur von der Bildung zum Gemeindepräsidium sind Anpassungen an einigen Paragrafen der Gemeindeordnung notwendig. Urnenabstimmungen sollen bei Beitritt und Austritt in Gemeindeverbände nicht mehr notwendig sein. Schliesslich will sich der Gemeinderat dazu verpflichten, bei der Be­setzung der von ihm eingesetzten Fachkommissionen ein offenes Ausschreibungsverfahren im Mitteilungsblatt der Gemeinde durchzuführen und die Parteien um Vorschläge für Kandidaturen zu bitten. Damit soll eine Verstärkung der Partizipationsmöglichkeiten der gesamten Bevölkerung erreicht werden.

In der Botschaft zur Abstimmung vom November werden weitere Änderungen vor allem sprachlicher Art aufgezeigt werden.

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass er mit diesen Änderungen eine moderne Gemeindeordnung vorlegen kann, die den verstärkten Erwartungen an die Mitwirkung der Stimmbevölkerung Rechnung trägt. Er bedankt sich bei den Parteien und Kommissionspräsidien für die jederzeit konstruktive und angenehme Zusammenarbeit bei der Erarbeitung der Vorlage.

Gemeinderat Adligenswil