In Adligenswil wird das Parkieren auf öffentlichem Grund geregelt. Über das Gebührenreglement wird im November 2023 an der Urne abgestimmt. Der Gemeinderat hat nun die Eckwerte des Reglements verabschiedet.
Für das Dauerparkieren werden Parkkarten ausgegeben, etwa für Anwohnerinnen und Anwohner, die nachweisen können, dass ihnen kein Recht auf einen privaten Parkplatz zusteht, ebenso für Handwerker oder Mitarbeiter von Betrieben. Erhältlich sind Tages-, Monats- oder Jahreskarten. Im Reglement schlägt der Gemeinderat eine Spannweite der Gebühren von 6 bis 30 Franken für einen Tag, von 50 bis 100 Franken für einen Monat und von 400 bis 1200 Franken für ein Jahr vor. In der dazugehörigen Verordnung, über die nicht abgestimmt wird, wird er die konkreten Tarife voraussichtlich am unteren Rand der Spannweite bei 6 Franken pro Tag, 50 Franken pro Monat und 400 oder 500 Franken pro Jahr festlegen. Die Spannweite im Reglement ermöglicht bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt eine Anpassung der Gebühren, ohne dass das Reglement angepasst werden muss.
Für das zeitlich begrenzte Parkieren, für das zwischen 5.00 Uhr und 18.00 Uhr ebenfalls Gebühren erhoben werden, sind Tarife zwischen 1.50 und 5 Franken pro Stunde möglich. In der Verordnung sieht der Gemeinderat 1.50 Franken pro Stunde vor. Die ersten anderthalb Stunden werden gratis sein, die maximale Parkierzeit beträgt fünf Stunden. Kurzzeitparkplätze gibt es in der Coop- und der künftigen Migros-Tiefgarage, ebenso beim Dorfschul- und Gemeindehaus, beim Friedhof sowie auf beiden Seiten der Dottenbergstrasse (im Plan gelb markiert). Für die Lehrerinnen und Lehrer der Schule Adligenswil sind spezielle Zonen ausgeschieden (im Plan grün markiert). In diesen ist das Parkieren von Montag bis Freitag von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr nur mit der Parkkarte für Mitarbeiter erlaubt.
Ziel des neuen Parkgebührenreglements ist es, das kostenlose Dauerparkieren auf den öffentlichen Parkplätzen im Dorfzentrum zu verhindern.
Weitere Informationen zum neuen Parkgebührenreglement finden Sie hier.