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Protokoll über die stille Wahl eines Mitgliedes des Gemeinderates Adligenswil für die Amtsdauer 2024 - 2028

Die Gemeindekanzlei Adligenswil

unter Hinweis auf die Anordnung der Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates vom 15. September 2025 für den Rest der Amtsdauer 2024 – 2028 und gestützt auf § 87 Abs. 3 des Stimmrechtsgesetzes

stellt fest:

  1. Für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2024 – 2028 ist bis zur gesetzten Frist vom Montag, 13. Oktober 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Adligenswil folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

       Partei:                                            Wahlvorschlag lautend auf:
       FDP.Die liberalen Adligenswil    Hasler Andreas, Kehlhofrain 22a, Adligenswil

  1. Innert der gesetzten Frist sind keine weiteren Kandidaten als Mitglied des Gemeinderates vorgeschlagen worden, so dass die stille Wahl zustande gekommen ist.
     
  2. Somit ist unter Vorbehalt allfälliger Stimmrechtsbeschwerden in stiller Wahl gewählt:
    als Mitglied des Gemeinderates:
    - Hasler Andreas, Kehlhofrain 22a, Adligenswil (neu)

     
  3. Die auf den 30. November 2025 angesetzte Urnenwahl für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2024 – 2028 findet somit nicht statt.
     
  4. Allfällige Stimmrechtsbeschwerden gegen diese stille Wahl sind, gemäss § 160 des Stimmrechtsgesetzes, innert 10 Tagen beim Regierungsrat des Kantons Luzern einzureichen.
     
  5. Dieses Protokoll wird im Anschlagkasten und auf der Homepage der Gemeinde Adligenswil veröffentlicht und dem Gewählten zugestellt.

Protokoll Stille Wahl Ersatzwahl Mitglied Gemeinderat 2024-2028 [pdf]