Protokoll über die stille Wahl des Präsidiums der Controlling-Kommission der Gemeinde Adligenswil für den Rest der Amtsdauer 2024 - 2028
Die Gemeindekanzlei Adligenswil
unter Hinweis auf die Anordnung der Ersatzwahl des Präsidiums der Controlling-Kommission vom 6. November 2025 für den Rest der Amtsdauer 2024 - 2028 und gestützt auf § 87 Abs. 3 des Stimmrechtsgesetzes
stellt fest:
Für die Ersatzwahl des Präsidiums der Controlling-Kommission für den Rest der Amtsdauer 2024 – 2028 ist bis zur gesetzten Frist vom Montag, 19. Januar 2026, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Adligenswil folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
Innert der gesetzten Frist sind keine weiteren Kandidaten als Präsidium der Controlling-Kommission vorgeschlagen worden, so dass die stille Wahl zustande gekommen ist.
Somit ist unter Vorbehalt allfälliger Stimmrechtsbeschwerden in stiller Wahl gewählt:
als Präsident der Controlling-Kommission: - Handermann Felix, Rütlimatte 16, Adligenswil (neu)
Die auf den 8. März 2026 angesetzte Urnenwahl für die Ersatzwahl des Präsidiums der Controlling-Kommission für den Rest der Amtsdauer 2024 – 2028 findet somit nicht statt.
Allfällige Stimmrechtsbeschwerden gegen diese stille Wahl sind, gemäss § 160 des Stimmrechtsgesetzes, innert 10 Tagen beim Regierungsrat des Kantons Luzern einzureichen.
Dieses Protokoll wird im Anschlagkasten und auf der Homepage der Gemeinde Adligenswil veröffentlicht und dem Gewählten zugestellt.