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Leerwohnungszählung per 1. Juni 2026

Alle Gemeinden in der Schweiz sind verpflichtet, per Stichtag 1. Juni die leerstehenden Wohnungen zu erheben und dem Bundesamt für Statistik BFS zu melden. Die Ergebnisse dieser Erhebung dienen den Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft als wichtige Information über den Bestand an Leerwohnungen auf dem Immobilienmarkt.

Mitwirkungspflicht
Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Liegenschaftsverwaltungen sind gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet. Sie haben der Gemeinde die erforderlichen Angaben vollständig und bis spätestens 31. Mai 2026 zu melden.

Für dies steht auf der Website der Gemeinde Adligenswil ein Online-Formular zur Meldung von Leerwohnungen zur Verfügung. Wir bitten darum, dieses Formular für die Übermittlung der Angaben zu verwenden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindekanzlei Adligenswil:
Tel. 041 375 72 10
E-Mail: info@adligenswil.ch