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Massnahmen wegen Japankäfer nötig

In der Gemeinde Adligenswil treten Massnahmen gegen den Japankäfer in Kraft.

In der Umgebung der Luzerner Allmend wurde vor Kurzem eine Japankäfer-Population nachgewiesen. Die Käfer befallen und gefährden über 400 Pflanzenarten, darunter Reben, Obstbäume, Beeren, Gemüse, Mais sowie Zier- und Wildpflanzen wie Ahorn und Linde. Der Japankäfer ist nicht einheimisch und hat in der Schweiz keine natürlichen Feinde. Hat sich der Japankäfer einmal etabliert, ist seine Bekämpfung äusserst schwierig, wie der Kanton Luzern in einer Mitteilung schreibt. Das Bundesamt für Landwirtschaft schätzt den potenziellen Schaden in der Schweizer Landwirtschaft auf mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr. Der Bund verfolgt das Ziel, Populationen konsequent zu tilgen. Im Auftrag des Bundes überwachen die Kantone den invasiven Schädling.

Adligenswil ist neu in der Pufferzone

Um eine weitere Ausbreitung des Japankäfers zu verhindern, scheidet der Kanton Luzern im betroffenen Gebiet der Luzerner Allmend gemäss den Vorgaben des Bundes einen Befallsherd sowie eine angrenzende Pufferzone aus. In der Pufferzone befinden sich die Gemeinden Adligenswil, Buchrain, Ebikon, Horw, Kriens, Luzern, Malters, Meggen und Schwarzenberg. Teilflächen der Gemeinden Horw, Kriens und Luzern bilden den Befallsherd. Ein weiterer Befallsherd befindet sich in der Gemeinde Neuenkirch. Eine Karte, die den Befallsherd und die Pufferzonen zeigt, finden Sie hier.

Der Japankäfer ist ein invasiver Schädling. (Foto Agroscope)

Im Befallsherd gelten umfassende Massnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers. Auch in der Pufferzone sind Massnahmen nötig. Allerdings gibt es hier aktuell deutlich weniger Einschränkungen als im Befallsherd.

In der Pufferzone und damit auch in der Gemeinde Adligenswil ist der Transport von Grüngut, also Pflanzenmaterial aus der Grünpflege, aus der Pufferzone heraus bis Ende September verboten. Die ordentliche Grüngutabfuhr von Privathaushalten bleibt jedoch gewährleistet. Vom Verbot ausgenommen ist getrocknetes Pflanzenmaterial. Ebenfalls möglich ist der Transport von Pflanzenmaterial, das während der Lagerung und des Transports insektensicher – mit einer Maschenweite von höchstens 5 mm oder möglichst hermetisch geschlossen – abgedeckt wird und auf 5 cm oder weniger gehäckselt wird oder eine gleichwertige Behandlung erhalten hat und dessen Behandlung vom kantonalen Pflanzenschutzdienst (KPSD) bewilligt wurde.

Nicht von den Massnahmen betroffen ist landwirtschaftliches Erntegut wie Gras, Heu, Maissilage oder Gemüse.

Zusätzliche Kontrollen mittels Fallen in Adligenswil

Der KPSD führt in den Pufferzonen zusätzliche Kontrollen durch. So darf er auch in Adligenswil Fallen aufstellen und das Vorkommen des Japankäfers überwachen. Die Fallen dürfen von Privatpersonen nicht geöffnet oder manipuliert werden.

Der KPSD kann bei Bedarf zusätzliche Bekämpfungsmassnahmen anordnen, falls sich die Situation verändert. Anders als im Befallsherd darf in der Pufferzone der Rasen weiterhin bewässert werden.

Sämtliche Massnahmen, die ab dem 1. August 2026 gelten, sind in der Allgemeinverfügung vom 1. August 2026 festgehalten.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Website der Dienststelle Landwirtschaft und Wald. Bei Fragen können Sie sich auch an die Abteilung Bau und Infrastruktur der Gemeinde Adligenswil wenden (Telefon 041 375 72 30, Mail bau@adligenswil.ch).

Was tun bei einem Japankäfer-Verdacht?

Die Bevölkerung soll Funde potenzieller Japankäfer melden, um den Schädling erfolgreich zu bekämpfen. Verdächtige Käfer bitte einfangen, einfrieren und zusammen mit einem Foto, dem genauen Fundort sowie, wenn möglich, dem Namen der Wirtspflanze melden. Die Meldung kann entweder über das Onlineformular Meldung Schadorganismen oder Mail pflanzenschutz.bbzn@sluz.ch an den kantonalen Pflanzenschutzdienst erfolgen.

Der Japankäfer ist rund einen Zentimeter gross, besitzt kupferfarbene Flügeldecken sowie einen metallisch grün schimmernden Kopf und Halsschild. Am hintersten Körpersegment befinden sich auf jeder Seite fünf weisse Haarbüschel, am Hinterleib zwei weitere. Die Flugzeit dauert in der Regel von Juni bis September.

Gemeinde Adligenswil