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Feuerwerk bleibt am Nationalfeiertag verboten

Aufgrund der Trockenheit ist das Abbrennen von Feuerwerk derzeit verboten.

Der Kanton Luzern erlebt eine ausgeprägte Trockenheitsphase. Wegen der erhöhten Waldbrandgefahr gilt weiterhin ein absolutes Feuerverbot im und um den Wald, wie der Kanton Luzern in einer Mitteilung schreibt. Im Hinblick auf den Nationalfeiertag bleibt es auf dem ganzen Kantonsgebiet inklusive der Gewässer verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen und 1.-August- oder Höhenfeuer zu entfachen. Ebenfalls auf dem ganzen Kantonsgebiet untersagt bleibt das Entfachen von Feuer in unbefestigten Feuerstellen, die Verwendung von Einweggrills und das Steigenlassen von Heissluftballons oder Himmelslaternen, die durch offenes Feuer angetrieben sind. Das absolute Feuerverbot in und um den Wald gilt im Kanton Luzern seit dem 25. Juni 2026. Erlaubt bleibt das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills. Sofern ein Mindestabstand von 50 Metern zum Wald eingehalten wird, dürfen auch Holzkohlegrills, Cheminées oder Feuerschalen in Gärten und auf Balkonen verwendet werden. Die Bevölkerung wird zu besonderer Vorsicht im Umgang mit Feuer aufgerufen. Verstösse gegen das Verbot werden polizeilich geahndet.

Aufruf zur sparsamen Wassernutzung

Fast im ganzen Kantonsgebiet sind die Grundwasserstände sehr tief. Sie unterschreiten vielerorts gar die Werte der Trockenjahre 2018 und 2022. Trinkwasser sollte daher bewusst und sparsam genutzt werden.

Alle relevanten Informationen zum geltenden Verbot sind auf der Website der Dienststelle Landwirtschaft und Wald zu finden. Der Kanton bittet die Bevölkerung, sich auf www.waldbrandgefahr.ch über die aktuelle Gefahrenlage und geltende Massnahmen zu informieren.

Gemeinde Adligenswil