Der Kanton Luzern stuft die Waldbrandgefahr von gross auf erheblich zurück.
Die Waldbrandgefahr kann im Kanton Luzern von gross auf erheblich zurückgestuft werden, wie der Kanton Luzern mitteilt. So haben die Niederschläge, die erhöhte Luftfeuchtigkeit und die kühleren Temperaturen zu einer Entschärfung der Gefahr geführt. Neu gilt nur noch ein bedingtes Feuerverbot. Beim Umgang mit Feuer im Wald, in Waldesnähe sowie im Freien ist aber weiterhin grosse Vorsicht geboten, vor allem im nördlichen Kantonsteil.
Die Bevölkerung ist weiterhin aufgefordert, nur fest eingerichtete Feuerstellen zu benutzen. Aufgrund des sehr niederschlagsarmen und heissen Sommers vermochten die jüngsten Niederschläge die Waldböden nur oberflächig zu befeuchten. Es besteht weiterhin die Gefahr, dass durch weggeworfene Raucherwaren, den Funkenflug eines Grillfeuers oder Feuerwerkskörper Brände entstehen.
Folgende Verhaltensregeln werden daher dringend empfohlen:
Am 25. Juni 2026 erliess der Kanton Luzern zunächst ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe, am 6. August wurde das Feuerverbot zu einem absoluten Feuerverbot im Freien ausgeweitet. Am 25. August gab es eine leichte Lockerung und nun wird das Feuerverbot aufgehoben. Die Regeln wurden laut Mitteilung des Kantons weitgehend eingehalten.
Wir danken Ihnen für den vorsichtigen Umgang mit Feuer im Wald.
Gemeinde Adligenswil