Protokoll über die stille Wahl eines Mitgliedes der Controlling-Kommission
Die Gemeindekanzlei Adligenswil
unter Hinweis auf die Anordnung der Ersatzwahl eines Mitgliedes der Controlling-Kommission vom 9. September 2021 für den Rest der Amtsdauer 2020 - 2024 und gestützt auf § 87 Abs. 3 des Stimmrechtsgesetzes
stellt fest:
Für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Controlling-Kommission für den Rest der Amtsdauer 2020 - 2024 ist bis zur gesetzten Frist vom Montag, 1 Oktober, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Adligenswil folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
Partei: Wahlvorschlag lautend auf:
FDP.Die Liberalen Adligenswil Andreas Hasler, Kehlhofrain 22a, Adligenswil
(als Mitglied der Controlling-Kommission)
Innert der gesetzten Frist sind keine weiteren Kandidaten als Mitglied der Controlling-Kommission vorgeschlagen worden, so dass die stille Wahl zustande gekommen ist.
Somit ist unter Vorbehalt allfälliger Stimmrechtsbeschwerden in stiller Wahl gewählt:
als Mitglied der Controlling-Kommission:
- Andreas Hasler, Kehlhofrain 22a, Adligenswil (neu)
Die auf den 28. November 2021 angesetzte Urnenwahl für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Controlling-Kommission für den Rest der Amtsdauer 2020 - 2024 findet somit nicht statt.
Allfällige Stimmrechtsbeschwerden gegen diese stille Wahl sind, gemäss § 160 des Stimmrechtsgesetzes, innert 10 Tagen beim Regierungsrat des Kantons Luzern einzureichen.
Dieses Protokoll wird im Anschlagkasten der Gemeinde Adligenswil veröffentlicht und dem Gewählten zugestellt.