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Protokoll über die stille Wahl eines Mitgliedes der Controlling-Kommission

Die Gemeindekanzlei Adligenswil

unter Hinweis auf die Anordnung der Ersatzwahl eines Mitgliedes der Controlling-Kommission vom 9. September 2021 für den Rest der Amtsdauer 2020 - 2024 und gestützt auf § 87 Abs. 3 des Stimmrechtsgesetzes

stellt fest:

  1. Für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Controlling-Kommission für den Rest der Amtsdauer 2020 - 2024 ist bis zur gesetzten Frist vom Montag, 1 Oktober, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Adligenswil folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

    Partei:                                                      Wahlvorschlag lautend auf:

    FDP.Die Liberalen Adligenswil        Andreas Hasler, Kehlhofrain 22a, Adligenswil
                                                                 (als Mitglied der Controlling-Kommission)


     
  2. Innert der gesetzten Frist sind keine weiteren Kandidaten als Mitglied der Controlling-Kommission vorgeschlagen worden, so dass die stille Wahl zustande gekommen ist.
     
  3. Somit ist unter Vorbehalt allfälliger Stimmrechtsbeschwerden in stiller Wahl gewählt:

    als Mitglied der Controlling-Kommission:

    - Andreas Hasler, Kehlhofrain 22a, Adligenswil (neu)

     
  4. Die auf den 28. November 2021 angesetzte Urnenwahl für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Controlling-Kommission für den Rest der Amtsdauer 2020 - 2024 findet somit nicht statt.
     
  5. Allfällige Stimmrechtsbeschwerden gegen diese stille Wahl sind, gemäss § 160 des Stimmrechtsgesetzes, innert 10 Tagen beim Regierungsrat des Kantons Luzern einzureichen.
  6. Dieses Protokoll wird im Anschlagkasten der Gemeinde Adligenswil veröffentlicht und dem Gewählten zugestellt.

Protokoll über die stille Wahl eines Mitgliedes der Controlling-Kommission