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Bürgerrechtswesen

Einbürgerung von SchweizerInnen

Schweizerinnen und Schweizer erhalten das Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht auf Gesuch hin, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • In den letzten fünf Jahren vor der Gesuchseinreichung während insgesamt drei Jahren in der Einbürgerungsgemeinde gewohnt haben
  • Unmittelbar vor der Einbürgerung während mindestens eines Jahres ununterbrochen in der Einbürgerungsgemeinde gewohnt haben
  • In der Einbürgerungsgemeinde einen guten Ruf geniessen

Das Gesuch um Einbürgerung ist bei den Zentralen Diensten erhältlich.

Einbürgerung von AusländerInnen

Ausländische Staatsangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen das Gesuch um Erteilung des Schweizer Bürgerrechts stellen.

Ordentliche Einbürgerung
Ausländische Staatsangehörige, welche die Niederlassungsbewilligung C besitzen, seit mindestens 10 Jahre in der Schweiz wohnen und seit mindestens 3 Jahren in Adligenswil angemeldet sind, können das Gesuch um Erteilung des Schweizer Bürgerrechts stellen.

Das Gesuchsformular ist bei den Zentralen Diensten erhältlich und anschliessend an derselben Stelle einzureichen. Die wichtigsten Informationen finden Sie im nachfolgend verlinkten Informationsblatt, sowie den unten aufgeführten Links.

 Merkblatt Erwerb Schweizer Bürgerrecht

Erleichterte Einbürgerung
Das Verfahren für die erleichterte Einbürgerung läuft über das Staatssekretariat für Migration (SEM) beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Die Abteilung Gemeinden ist die Drehscheibe für das Einverlangen verschiedener Unterlagen im Auftrag des Bundes.

Bei Aufenthalt in der Schweiz können Sie das Gesuchsformular unter Angabe Ihrer genauen Postadresse direkt beim Staatssekretariat für Migration (SEM) per Mail bestellen: ch@sem.admin.ch. Das Formular wird Ihnen per Post zugestellt und ist vollständig ausgefüllt auf dem Postweg beim SEM einzureichen.

Weitere Informationen:

Staatssekretariat für Migration SEM
Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht
Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht
Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG)
Kantonale Bürgerrechtsverordnung (KBüV)

 

Zuständige Abteilung

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