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Erbschaftssteuern

Die Erbschaftssteuerpflicht richtet sich nach den kantonalen und kommunalen Vorschriften. Sofern eine Erbschaftssteuerpflicht besteht, erfolgt die Veranlagung durch die Gemeindekanzlei.

Downloads:
- Erbschaftssteuergesetz
- Weisungen zum Erbschaftssteuergesetz

Zuständige Abteilung

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