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Friedhofverwaltung

Die Friedhofverwaltung teilt die Gräber zu, bewilligt Grabmale und beaufsichtigt das Bestattungswesen.

Es stehen folgende Grabstätten mit unterschiedlich langer Grabesruhe zur Wahl      

Erdbestattungen 20 Jahre Kindergräber 12 Jahre
Urnenbeisetzungen 10 Jahre  
Gemeinschaftsgrab unbestimmt mindestens 10 Jahre

Grabstätten können nicht reserviert werden.

Was ist ein Gemeinschaftsgrab?
Im Gemeinschaftsgrab wird die Asche der Verstorbenen beigesetzt und auf der Grabplatte kann dessen Name eingraviert werden. Es sind keine Unterhalts- und Pflegearbeiten zu leisten oder zu entschädigen. 

Räumung der Gräber
Die Aufhebung der Gräber wird öffentlich bekannt gemacht. Die Angehörigen können innerhalb der kommunizierten Frist Grabmale und Pflanzen räumen.

 

Downloads:

Reglement [pdf]
Ausführungsbestimmungen [pdf]
Gebührentarif [pdf]

 

Zuständige Abteilung