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Friedhofverwaltung

Die Friedhofverwaltung kümmert sich um die Zuteilung der gewünschten Gräber für die Verstorbenen und koordiniert zusammen mit dem Werkdienst die Grabvorbereitungen. Eine weitere Aufgabe der Friedhofverwaltung ist die Kontrolle und Bewilligung der Gesuche für Grabsteine (unter Einhaltung der Normen).

Es stehen folgende Grabstätten mit unterschiedlich langer Grabesruhe zur Wahl:    

Erdbestattungen 20 Jahre Kindergräber 12 Jahre
Urnenbeisetzungen 10 Jahre  
Gemeinschaftsgrab unbestimmt, mindestens 10 Jahre  

Grabstätten können nicht reserviert werden.

Was ist ein Gemeinschaftsgrab?
Im Gemeinschaftsgrab wird die Asche der verstorbenen Person beigesetzt und auf der Grabplatte kann deren Name eingraviert werden. Es sind keine Unterhalts- und Pflegearbeiten zu leisten oder zu entschädigen. 

Räumung der Gräber
Die Aufhebung der Gräber wird öffentlich bekannt gemacht. Die Angehörigen werden schriftlich benachrichtigt und können innerhalb der angesetzten Frist Grabmale und Pflanzen räumen.

 

Downloads:

Reglement über das Friedhof- und Bestattungswesen [pdf]
Ausführungsbestimmungen zum Reglement über das Friedhof- und Bestattungswesen [pdf]
Gebührentarif für das Friedhof- und Bestattungswesen [pdf]