Die Friedhofverwaltung teilt die Gräber zu, bewilligt Grabmale und beaufsichtigt das Bestattungswesen.
Es stehen folgende Grabstätten mit unterschiedlich langer Grabesruhe zur Wahl
Erdbestattungen | 20 Jahre | Kindergräber 12 Jahre |
Urnenbeisetzungen | 10 Jahre | |
Gemeinschaftsgrab | unbestimmt | mindestens 10 Jahre |
Grabstätten können nicht reserviert werden.
Was ist ein Gemeinschaftsgrab?
Im Gemeinschaftsgrab wird die Asche der Verstorbenen beigesetzt und auf der Grabplatte kann dessen Name eingraviert werden. Es sind keine Unterhalts- und Pflegearbeiten zu leisten oder zu entschädigen.
Räumung der Gräber
Die Aufhebung der Gräber wird öffentlich bekannt gemacht. Die Angehörigen können innerhalb der kommunizierten Frist Grabmale und Pflanzen räumen.
Reglement [pdf]
Ausführungsbestimmungen [pdf]
Gebührentarif [pdf]