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Kanalisations- und Wasseranschlussgebühren

Kanalisation

Die Gemeinde erhebt von den Grundeigentümern eine einmalige Anschlussgebühr und jährlich eine Betriebsgebühr. Erfahren die Grundstücksflächen oder das Gebäudevolumen eine Erweiterung, ist auf die Differenz der Fläche bzw. des Volumens eine Anschlussgebühr zu bezahlen. Die Anschlussgebühren richten sich nach dem Reglement über die Siedlungsentwässerung der Gemeinde Adligenswil und werden nach den Ausmassen der Grundstücksfläche (§ 41) und der Gebäudevolumen SIA 416 (§ 42) errechnet.

Wasseranschluss

Die Anschlussgebühr für den Anschluss an die Trinkwasserversorgung richtet sich nach dem Reglement  und der Tarifordnung der Genossenschaft Wasserversorgung Adligenswil und werden nach dem Gebäudevolumen (SIA 416) errechnet.