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Meldung Todesfall

Todesfall, was nun?

Der Verlust eines Angehörigen ist emotional anspruchsvoll. Diese Informationen sollen Ihnen helfen, die in einem Todesfall notwendigen Formalitäten möglichst einfach zu erledigen.

  • Die Todesbescheinigung erfolgt in jedem Fall durch einen Arzt. Diese ist Basis für die weiteren Schritte.
     
  • Todesfälle in einem Spital oder Heim werden in der Regel direkt den zuständigen Stellen gemeldet. Todesfälle zu Hause sind dem Haus- oder Notfallarzt (Tel. 0900 11 14 14) zu melden. Bei Unfalltod (Verkehrs-, Haushalts- und Arbeitsunfälle) ist zwingend die Polizei beizuziehen.
     
  • Nach Vorliegen der Todesbescheinigung erfolgt nach Absprache mit den Angehörigen ein Einsargungsauftrag an ein Bestattungsinstitut.
     
  • Todesfälle von Personen mit Wohnsitz in Adligenswil sind durch Angehörige innerhalb von zwei Tagen persönlich der Gemeindekanzlei (Tel. 041 375 72 10) zu melden. Die ärztliche Todesbescheinigung und das Familienbüchlein sind mitzubringen.
    Falls die Meldung direkt durch ein Spital oder Heim erfolgt, melden sich die Angehörigen zur Regelung der Bestattung. 
     
  • Die Benachrichtigung des regionalen Zivilstandsamtes in Ebikon erfolgt in jedem Fall durch die Gemeindekanzlei.
     
  • Die Art der Bestattung wird unter Berücksichtigung der Wünsche des Verstorbenen bzw. deren Angehörige festgelegt. Im Falle von kirchlichen Bestattungen melden sich die Angehörigen beim zuständigen Pfarramt.
    Falls keine kirchlichen Organe mitwirken, kontaktieren die Angehörigen die Friedhofverwaltung.
     
  • Die Vorschriften über die Grabgestaltung sind im Friedhofreglement [pdf, 160 KB] bzw. den Ausführungsbestimmungen [pdf, 573 KB] festgelegt.
    Grabmale sind genehmigungspflichtig. Entsprechende Gesuche sind bei der Friedhofverwaltung einzureichen.