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Erbschaftswesen

Die Teilung der Erbschaft ist grundsätzlich Privatsache. Jeder Erbe hat aber das Recht, eine amtliche Teilung zu verlangen. Sind Minderjährige oder Verbeiständete erbberechtigt, ist eine amtliche Teilung zwingend.

Im Kanton Luzern ist die Erstellung eines Nachlassinventars zwingend. Das Teilungsamt wird sich deshalb von Gesetzes wegen mit den Angehörigen in Verbindung setzen. Für Ihre Vorbereitung haben wir das Merkblatt Erbschaftsverfahren erstellt.

Das Teilungsamt übernimmt folgende Aufgaben:

  • Feststellung der Erbberechtigten
  • Erbgangseröffnung
  • Eröffnung Testament und Erbvertrag
  • Nachlassinventar/öffentliches Inventar
  • Mitwirkung bei der Teilung
  • Erbbescheinigung

Downloads:

  1. Was ist zu tun bei einem Todesfall?
  2. Merkblatt Erbschaftsverfahren
  3. Gebührentarif für das Friedhof- und Bestattungswesen