Die Teilung der Erbschaft ist grundsätzlich Privatsache. Jeder Erbe hat aber das Recht, eine amtliche Teilung zu verlangen. Sind Minderjährige oder Verbeiständete erbberechtigt, ist eine amtliche Teilung zwingend.
Im Kanton Luzern ist die Erstellung eines Nachlassinventars zwingend. Das Teilungsamt wird sich deshalb von Gesetzes wegen mit den Angehörigen in Verbindung setzen. Für Ihre Vorbereitung haben wir das Merkblatt Erbschaftsverfahren erstellt.
Das Teilungsamt übernimmt folgende Aufgaben:
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