Für die Einreichung der Steuererklärung gilt eine generelle Frist bis 31. März. Selbständig Erwerbende, Landwirte/Landwirtinnen und Steuerkunden mit professionellen Steuervertretungen haben eine generelle Frist bis 31. August. Kann die Frist nicht eingehalten werden, besteht die Möglichkeit, eine Fristerstreckung auf der Webseite der Dienststelle Steuern zu verlangen.
Fristerstreckungen über die Fristvorgaben gemäss «e-Fristerstreckungs-Tool» sind beim Steueramt Adligenswil (für Unselbständigerwerbende) bzw. bei der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern (für Selbständigerwerbende, Landwirte/Landwirtinnen und Firmen bzw. Juristische Personen) zu beantragen.
Kontakte:
Steueramt Adligenswil: steuern@adligenswil.ch
Dienststelle Steuern, Abteilung Selbständigerwerbende: dst.se@lu.ch
Dienststelle Steuern, Abteilung juristische Personen: dst.jp@lu.ch