Ab 1. Januar 2026 können Vorauszahlungen für die Steuerrechnung des laufenden Jahres geleistet werden (allgemeiner Fälligkeitstermin für die Staats- und Gemeindesteuern 2026: 31. Dezember 2026). Der Versand der Akontosteuer-Rechnungen für das laufende Jahr erfolgt jeweils im Mai/Juni. Der Zinssatz für Vorauszahlungen wurde vom Regierungsrat für das Jahr 2026 auf 0% festgelegt.
Bitte beachten Sie, dass jedes Jahr ein neuer Einzahlungsschein beim Steueramt verlangt werden muss, da auf dem Einzahlungsschein das Steuerjahr codiert ist (ESR-Referenznummer ändert pro Steuerjahr). Dies ist auch nötig bei Daueraufträgen und Online-Banking-Zahlungen. Ein Einzahlungsschein für das neue Jahr erhalten Sie jeweils mit der Steuererklärung im Februar.
Der Zinssatz für zu wenig bezahlte Steuerbeträge beträgt bis zur Schlussrechnung 0% (negativer Ausgleichszins), für ab der Schlussrechnung zu spät bezahlte Steuerbeträge 4% (Verzugszins).