Haben Sie die Unterhaltszahlungen vom geschiedenen oder getrennt lebenden Partner für sich oder Ihre Kinder nicht vereinbarungsgemäss erhalten? Dann wenden Sie sich bitte an die Alimentenfachstelle. Hier wird abgeklärt, ob Anspruch auf die Bevorschussung der Kinderalimente besteht und/oder ob Unterstützung beim Inkasso der ausstehenden Forderungen geleistet werden kann. Der Alimentenfachstelle Adligenswil sind auch die Gemeinden Udligenswil, Meierskappel, Gisikon und Vitznau angeschlossen.
Hier finden Sie das Merkblatt, das Antragsformular sowie die Inkassovollmacht: