Informationen über aktuelle Angebote der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder in Adligenswil finden Sie unter Betreuung und Frühe Förderung - Angebote in Adligenswil
Familienergänzende Betreuungsangebote wie Kindertagesstätten, Spielgruppen, Tagesfamilien, Tagesfamilienorganisationen, Hütedienste oder dergleichen sind verpflichtet, sich vor der Eröffnung bei der zuständigen Behörde zu melden. Untenstehend finden Sie die entsprechenden Informationen.
Für die Führung von Kindertagesstätten, Tagesfamilienorganisationen, eines Kinderhorts oder ähnlicher Einrichtung braucht es eine Bewilligung. Das entsprechende Gesuchsformular finden Sie hier. Die notwendigen Angaben sind an die Gemeinde Adligenswil, Abteilung Soziales und Gesellschaft, einzureichen.
Wer als Tagesfamilie tätig ist oder eine Spielgruppe führt, hat dies mindestens einen Monat vor Aufnahme der Tätigkeit der entsprechenden Gemeinde zu melden (Art. 10 KiBeV).
Die Meldung bezüglich der Führung einer Spielgruppe muss mindestens folgende Angaben enthalten: den Namen der Trägerschaft sowie der Spielgruppenleitung, die Kontaktdaten, die Postadresse und den Standort des Angebotes. Des Weiteren sind die üblichen Öffnungszeiten sowie eventuell abweichende Zeiten anzugeben. Zudem ist das maximale zeitliche Angebot pro Kind und die Möglichkeit zur Aufnahme von Kindern mit besonderem Betreuungsaufwand zu erwähnen. Die erforderlichen Angaben sind an die Gemeinde Adligenswil, Abteilung Soziales und Gesellschaft, einzureichen.
Wer sich allgemein anbietet, Kinder unter zwölf Jahren gegen Entgelt regelmässig tagsüber in seinem Haushalt zu betreuen, ist verpflichtet, dies der Behörde zu melden (Art. 12 PAVO). Die Gemeinde Adligenswil empfiehlt grundsätzlich, sich an die Tageselternvermittlung Chenderhand anzuschliessen. Möchte eine Tagesfamilie die Betreuungstätigkeiten ohne Tagesfamilienorganisation ausüben, muss sie sich an die Gemeinde Adligenswil, Abteilung Soziales und Gesellschaft, wenden.