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Pflegefinanzierung

Mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung per 1. Januar 2011 wurde die öffentliche Hand verpflichtet, den Teil der Pflegekosten zu übernehmen, der nicht durch die obligatorische Krankenversicherung sowie den Heimbewohnerinnen und Heimbewohner und den Leistungsbezügerinnenund Leistungsbezüger der Spitex abgedeckt ist. Die Gemeinde Adligenswil ist zuständig, wenn die betroffenen Personen ihren gesetzlichen Wohnsitz in Adligenswil haben.

Änderung bei der Abrechnung von Pflegerestkosten ab Frühling 2026

Die Gemeinde Adligenswil stellt ihr Abrechnungssystem um. Ab Frühling 2026 werden die Ansprüche auf Pflegerestkosten nur noch digital geprüft und ausgerichtet. Der genaue Stichttag wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Bis dahin dürfen die Leistungserbringen noch wie gewohnt abrechnen. Anschliessend sieht der neue Ablauf wie folgt aus:

Ablauf Restkostenfinanzierung

Ablauf ab Frühling 2026

  1. Zunächst muss für die Geltendmachung von Pflegerestkosten für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Adligenswil zunächst das Formular Ansprechperson ambulant bzw. Ansprechperson stationär ausgefüllt und der Abteilung Soziales und Gesellschaft eingereicht werden
  2. Anschliessend erhalten die Leistungserbringer die Logindaten der Web-Plattform «mexCo». Die Leistungserbringer füllen das Excel-File Pflegerestkosten Abrechnungsformular stationär bzw. Pflegerestkosten Abrechnungsformular ambulant aus und laden es monatlich via Web-Plattform mexCo hoch. 
  3. Der weitere Prozess wird von der Abteilung Soziales und Gesellschaft der Gemeinde Adligenswil abgewickelt und die Pflegerestkosten an die Leistungserbringer überwiesen.

Hinweise

  • Das Excel-File darf nicht abgeändert werden.
  • Pro Leistungserbringer gibt es nur eine ZSR-Nr.
  • Pro Excel-File darf nur eine ZSR-Nr. verwendet werden.
  • Es dürfen nur diejenigen Leistungen in Rechnung gestellt werden, die von den Krankenversicherungen übernommen werden.

Kostengutsprachen

Die Einreichung einer Kostengutsprache ist nicht mehr erforderlich. Sollte die Gemeinde Adligenswil nicht zuständig sein, erhält der Leistungserbringer eine entsprechende Nachricht. Möchte ein Leistungserbringer in einem Einzelfall die Anspruchsberechtigung vorgängig abklären, kann dies per Mail an die Abteilung Soziales und Gesellschaft erfolgen. Bei Zuständigkeit übernimmt die Gemeinde Adligenswil die Restkosten für die Pflegestufen nach RAI oder BESA. Diese werden jedoch höchstens bis zu den im jeweiligen Abrechnungsjahr geltenden Restfinanzierungstarifen des gemeindeeigenen Pflegezentrums Riedbach vergütet.

Doppelte Patientenbeteiligung

Bei stationären und ambulanten Leistungen am gleichen Tag werden die stationären Patientenbeteiligungen angerechnet. Wenn bereits ein anderer Leistungserbringer am gleichen Tag für die gleiche Person die Patientenbeteiligung verrechnet hat, wird der zu viel bezahlte Betrag dem Leistungsbezüger zurückerstattet. Nach erfolgreicher Prüfung werden die Restkosten ausgerichtet und die Leistungserbringer erhalten eine Leistungszusammenstellung.