Für die Bewilligung zum Betreiben einer Organisation der Krankenpflege und der Hilfe zu Hause (Spitex) ist grundsätzlich die Gemeinde zuständig, in der die Organisation ihren Sitz hat.
Im Folgenden finden Sie alle relevanten Dokumente und Gesuchsformulare für die Betriebsbewilligung bei der Gründung einer Spitexorganisation.