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Ausnahmebewilligung Ergänzungsleistungen EL für Heimtaxe

Der Höchstbetrag für die bei den Ergänzungsleistungen (EL) anrechenbare Heimtaxe liegt derzeit bei CHF 190.00.

Für die Anrechnung einer höheren Heimtaxe benötigt die Ausgleichskasse Luzern eine Ausnahmebewilligung der Gemeinde. Personen, welche ihren Wohnsitz in den Gemeinden Adligenswil, Udligenswil oder Meierskappel haben und eine AHV- oder IV-Rente plus Ergänzungsleistungen beziehen, können eine solche Ausnahmebewilligung mittels Formular Antrag auf EL-Ausnahmebewilligung Heimtaxe beim Sozialdienst beantragen.