Die Gemeinde Adligenswil setzt sich für die frühe Sprachförderung ein. Sie richtet sich an Kinder, deren Deutschkenntnisse vor dem Kindergarteneintritt ungenügend sind.
Ein wichtiger Teil der frühen Förderung ist die frühe Sprachförderung. Kinder mit ungenügenden Deutschkenntnissen weisen bereits beim Kindergarteneintritt einen Nachteil auf, den sie kaum aufholen können. Insbesondere Kindern aus sozial benachteiligten und/oder aus fremdsprachigen Familien soll der Zugang zur Sprach- und Bildungskultur im Vorschulalter erleichtert werden.
Die Sprachentwicklung findet primär in der Familie statt, wobei nicht alle Familien ihre Kinder ausreichend fördern können. Durch den Besuch eines entsprechenden Angebotes im Vorschulbereich können die Kinder nicht nur sprachlich, sondern ganzheitlich gefördert werden. Die frühe Sprachförderung hilft somit, unterschiedliche Startbedingungen in der Bildung auszugleichen. Zudem entlastet sie das Schulsystem, da die Kinder besser auf den Schuleintritt vorbereitet sind.
Im Volksschulbildungsgesetz verankert
Im Rahmen der vom Gemeinderat am 13. Januar 2022 verabschiedeten «Strategie 2022–2027 – Frühe Förderung in Adligenswil» ist die frühe Sprachförderung Bestandteil des Massnahmenplans zur Umsetzung der Strategie. Sie ist seit 2016 im Volksschulbildungsgesetz verankert. Seit dem 1. August 2022 gilt für jede Gemeinde im Kanton Luzern ein Angebotsobligatorium. Das rechtliche Fundament der frühen Sprachförderung bilden § 55a des Gesetzes über die Volksschulbildung (SRL Nr. 400) sowie § 14a und § 28a der Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung (SRL Nr. 405).
Die Zielgruppe der frühen Sprachförderung sind Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen im Spielgruppenalter, das heisst ein Jahr vor dem Eintritt in den freiwilligen Kindergarten. Dabei geht es um eine alltagsintegrierte Sprachförderung, die im Rahmen des freien Spiels mit Gleichaltrigen sowie teilweise in expliziten Sequenzen stattfindet.
Förderung in der Spielgruppe
Zuständig für die Umsetzung der Sprachstandserhebung ist die Abteilung Soziales und Gesellschaft der Gemeinde Adligenswil. Die frühe Sprachförderung wird in der Indoorspielgruppe Hurrlibus sichergestellt. Die betreuenden Fachpersonen absolvierten eine spezifische Weiterbildung im Bereich der frühen Sprachförderung. Sie übernehmen eine wichtige Rolle, indem sie geeignete Massnahmen initiieren und fördern, um Kinder mit Sprachförderbedarf und deren Eltern zu unterstützen. Die verantwortlichen Fachpersonen arbeiten eng mit der Gemeinde Adligenswil zusammen.
Um die deutschen Sprachkenntnisse aller Kinder, die ungefähr anderthalb Jahre vor dem freiwilligen Kindergarteneintritt stehen, zu eruieren, erhalten die Erziehungsberechtigten jeweils im Januar ein Schreiben der Gemeinde. In diesem Schreiben wird der Zugang zu einem webbasierten Fragebogen erläutert, der in verschiedenen Sprachen ausgefüllt werden kann. Mit dem Fragebogen kann eruiert werden, ob das Kind einen Sprachförderbedarf aufweist und der Besuch einer Spielgruppe (oder Kita) angezeigt ist.
Eltern haben Wahlfreiheit
Sollte anhand der Sprachstandserhebung bei einem Kind ein Sprachförderbedarf ermittelt werden, können Erziehungsberechtigte von vierjährigen Kindern gemäss § 55a des Volksschulbildungsgesetzes verpflichtet werden, ihr Kind in ein Angebot der frühen Sprachförderung zu schicken. Es steht den Erziehungsberechtigten jedoch offen, ob dies im Rahmen einer Spielgruppe oder im Rahmen des vorobligatorischen Kindergartenjahres geschieht. Die Gemeinde finanziert die frühe Sprachförderung, der Kanton und die Erziehungsberechtigten beteiligen sich an den Kosten.
Sollten die Erziehungsberechtigten Fragen zur Sprachstandserhebung der frühen Sprachförderung haben, dürfen sie sich gerne an die Gemeinde Adligenswil, Abteilung Soziales und Gesellschaft unter 041 375 72 70 wenden.