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Leerwohnungszählung

Alle Städte/Gemeinden der Schweiz haben jährlich mit Stichtag vom 1. Juni die im Stadt-/Gemeindegebiet liegenden leer stehenden Wohnungen zu erheben. Sie stützen sich dabei auf das Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 und die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993 (Stand vom 01. Dezember 2020). Gemäss dieser Verordnung ist die Mitarbeit für die Eigentümer/innen und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.
Die Ergebnisse dieser Erhebung dienen den Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft als wichtige Information über den Bestand an Leerwohnungen auf dem Immobilienmarkt.

Wir bitten Sie um Rückmeldung bis spätestens 31. Mai 2026 mittels unten stehendem Online-Meldeformular (Meldung nur nötig, wenn eine Leerwohnung vorhanden ist).

Definition Wohnung
Unter Wohnung ist die Gesamtheit der Räume zu verstehen, die eine bauliche Einheit bilden und einen eigenen Zugang entweder von aussen oder von einem 
gemeinsamen Bereich innerhalb des Gebäudes (Treppenhaus) haben. Eine Wohnung im Sinne der Statistik verfügt über eine Kocheinrichtung (Küche oder Kochnische). Ein Einfamilienhaus besteht aus einer Wohnung. Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnungen gelten als Mehrfamilienhäuser. Mansarden und separate 
Zimmer ohne eigene Küche oder Kochnische sowie Notunterkünfte in Baracken gelten nicht als Wohnung.

Definition Zimmer
Als Zimmer gelten Wohnräume wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer usw., die als Gesamtes eine Wohnung bilden. Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Reduits, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung.

Leerwohnungen die gezählt werden
Möblierte oder unmöblierte Wohnungen (inkl. Ferien- und Zweitwohnungen bzw. –häuser) und Einfamilienhäuser, die am Stichtag 1. Juni

  • unbesetzt aber bewohnbar sind und 
  • aktiv auf dem Markt zur Dauermiete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden

Leerwohnungen die nicht gezählt werden
Unbesetzte Wohnungen und Einfamilienhäuser, die am Stichtag 1. Juni

  • bereits auf einen späteren Bezugstermin vermietet oder verkauft sind (Miet- oder Kaufvertrag liegt schon vor)
  • weder zum Verkauf noch zur Vermietung ausgeschrieben sind (aufgrund zukünftigen Eigenbedarfs, offener Fragen bei Nachlässen, selbstgenutzten Zweitwohnungen, selbstgenutzten Einliegerwohnungen im Einfamilienhaus usw.)
  • nicht für Wohnzwecke angeboten werden (zweckentfremdete Wohnungen wie Büros, Arztpraxen usw.)
  • sich in Abbruch- oder Umbauobjekten befinden sowie Notwohnungen in Baracken
  • nicht fertig ausgebaut (Neubauwohnungen) und somit noch nicht bezugsbereit sind
  • nur einem beschränkten Personenkreis vorbehalten sind (Dienstwohnungen, Pfarrhäuser, Studentenwohnungen usw.)
  • aus bau-, sanitätspolizeilichen oder richterlichen Gründen gesperrt sind
  • mit Gewerbe- oder Geschäftslokalen eine räumliche Einheit bilden
  • in der Regel für weniger als drei Monate vermietet werden (Ferienwohnungen/-häuser, möblierte Wohnungen usw.) und für die häufig auch Serviceleistungen wie Reinigung usw. angeboten werden.

Ihre Liegenschaft(en)

Bitte tragen Sie diejenigen Wohnungen in nachstehende Felder ein, die am 1. Juni 2026 als leer stehend im Sinne der Zählung gelten. Beachten Sie die obenstehenden Definitionen und Erklärungen.

Wenn Sie keine leer stehenden Wohnungen haben, benötigen wir keine Rückmeldung von Ihnen.

Online-Meldeformular

Angaben Kontaktperson

Meldung Leerstand

Leerwohnung(en) vorhanden

Liegenschaftsverwaltungen können uns Ihre Daten auch als Liste (XLSX oder PDF) zustellen, sofern diese alle benötigten Angaben enthält. Nutzen Sie dazu diesen Dateiupload.
Angaben zur Wohnung

Anzahl Wohnräume gemäss Definition

Einfamilienhaus

Art der Wohnung

Fertiggestellt seit dem 01. Juni 2024

Angaben zur Wohnung 2

Anzahl Wohnräume gemäss Definition

Einfamilienhaus

Art der Wohnung

Fertiggestellt seit dem 01. Juni 2024

Angaben zur Wohnung 3

Anzahl Wohnräume gemäss Definition

Einfamilienhaus

Art der Wohnung

Fertiggestellt seit dem 01. Juni 2024

Weiteres

Falls Sie weitere Liegenschaften mit Leerwohnungen anführen müssen, haben Sie diese Möglichkeiten:

  • Füllen Sie das Formular erneut aus, bis alle Leerwohnungen gemeldet sind
  • Senden Sie uns mit dem Dateiupload-Feld eine Liste mit allen leeren Wohnungen, die Sie melden wollen.