Alle Städte/Gemeinden der Schweiz haben jährlich mit Stichtag vom 1. Juni die im Stadt-/Gemeindegebiet liegenden leer stehenden Wohnungen zu erheben. Sie stützen sich dabei auf das Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 und die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993 (Stand vom 01. Dezember 2020). Gemäss dieser Verordnung ist die Mitarbeit für die Eigentümer/innen und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.
Die Ergebnisse dieser Erhebung dienen den Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft als wichtige Information über den Bestand an Leerwohnungen auf dem Immobilienmarkt.
Wir bitten Sie um Rückmeldung bis spätestens 31. Mai 2026 mittels unten stehendem Online-Meldeformular (Meldung nur nötig, wenn eine Leerwohnung vorhanden ist).
Definition Wohnung
Unter Wohnung ist die Gesamtheit der Räume zu verstehen, die eine bauliche Einheit bilden und einen eigenen Zugang entweder von aussen oder von einem
gemeinsamen Bereich innerhalb des Gebäudes (Treppenhaus) haben. Eine Wohnung im Sinne der Statistik verfügt über eine Kocheinrichtung (Küche oder Kochnische). Ein Einfamilienhaus besteht aus einer Wohnung. Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnungen gelten als Mehrfamilienhäuser. Mansarden und separate
Zimmer ohne eigene Küche oder Kochnische sowie Notunterkünfte in Baracken gelten nicht als Wohnung.
Definition Zimmer
Als Zimmer gelten Wohnräume wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer usw., die als Gesamtes eine Wohnung bilden. Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Reduits, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung.
Leerwohnungen die gezählt werden
Möblierte oder unmöblierte Wohnungen (inkl. Ferien- und Zweitwohnungen bzw. –häuser) und Einfamilienhäuser, die am Stichtag 1. Juni
Leerwohnungen die nicht gezählt werden
Unbesetzte Wohnungen und Einfamilienhäuser, die am Stichtag 1. Juni
Bitte tragen Sie diejenigen Wohnungen in nachstehende Felder ein, die am 1. Juni 2026 als leer stehend im Sinne der Zählung gelten. Beachten Sie die obenstehenden Definitionen und Erklärungen.
Wenn Sie keine leer stehenden Wohnungen haben, benötigen wir keine Rückmeldung von Ihnen.