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Inhalt des Konzessionsvertrags

Auf der Grundlage des kantonalen Energiegesetzes vergibt Adligenswil eine Konzession an die Ecogen Rigi Genossenschaft. Darin ist die Übernahme der bestehenden Verträge garantiert.

Gemäss § 6 Abs. 4 des kantonalen Energiegesetzes (KEnG) kann die Gemeinde die Rahmenbedingungen zum Bau und Betrieb eines privaten thermischen Netzes in einer Konzession regeln. Diese kann ohne Ausschreibung erteilt werden. Zusätzlich regelt das kantonale Strassengesetz (StrG) die Sondernutzung von Strassen zum Beispiel für Wärmeleitungen.

Gestützt auf diese gesetzlichen Grundlagen wird zwischen der Gemeinde und der Ecogen Rigi Genossenschaft ein Konzessionsvertrag betreffend den Wärmeverbund (Konzession für ein thermisches Netz bzw. Sondernutzungskonzession) abgeschlossen.

Mit dem Konzessionsvertrag räumt die Gemeinde der Ecogen Rigi Genossenschaft das Recht ein, den öffentlichen Grund im bezeichneten Perimeter für den Bau und den Betrieb eines thermischen Netzes zu nutzen (Sondernutzungskonzession). Das Sondernutzungsrecht erfasst sämtliche ober- und unterirdischen Bauten, Anlagen und weitere Bestandteile des Wärmeverbundes. Ebenfalls räumt die Gemeinde die notwendigen Personaldienstbarkeiten ein. Für Leitungen auf privatem Grund lässt sich die Ecogen Rigi Genossenschaft von den betroffenen Grundeigentümern die notwendigen Personaldienstbarkeiten einräumen.

Die Ecogen Rigi Genossenschaft verpflichtet sich mit dem Konzessionsvertrag, das thermische Netz auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko zu planen, zu erstellen, zu betreiben und fachgerecht zu unterhalten sowie zu erneuern. Gleichzeitig verpflichtet sie sich, jedem Grundeigentümer im bezeichneten Perimeter einen Anschluss an den Wärmeverbund anzubieten und bei Annahme des Angebotes die Energie zu liefern. Der Grundeigentümer ist nicht verpflichtet, das Angebot anzunehmen (keine Anschlusspflicht).

Übernahme sämtlicher Lieferverträge

Die Ecogen Rigi Genossenschaft übernimmt unter Entlastung der Gemeinde Adligenswil sämtliche bestehenden Wärmelieferverträge, welche die Gemeinde Adligenswil mit Wärmebezügern abgeschlossen hat, und stellt sicher, dass diese Lieferverträge erfüllt werden.

Um dem Anbieter zu ermöglichen, den Grundeigentümern ein interessantes Angebot zu machen, und weil ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Erschliessung des Perimeters mit ökologischer Wärme besteht, wird auf die Erhebung einer Konzessionsgebühr verzichtet.

Der Konzessionsvertrag wird auf für eine feste Dauer von 40 Jahren abgeschlossen. Bei Erlöschen oder bei Verwirkung der Konzession kann die Gemeinde wählen, ob sie den Wärmeverbund zu Eigentum übernehmen (Heimfall) oder ob sie diesen durch die Ecogen Rigi Genossenschaft stilllegen lassen will.