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Entscheid über Wärmeverbund erst auf Grundlage eines Gesamtkonzepts

24.4.20 – Die Gemeinde Adligenswil betreibt einen Wärmeverbund mit Holz. Der gemeindeeigene Wärmeverbund stösst an seine Kapazitätsgrenzen, weshalb zusätzliche Investitionen nötig sind, um bestehende Anfragen für einen Anschluss an diesen Wärmeverbund bedienen zu können. Der zusätzliche Bedarf entsteht unter anderem aufgrund der Tatsache, dass wegen des Alters der Gebäude bei vielen Privaten eine Nachfolgeregelung für die Wärmeversorgung ansteht.

Angestrebt wird Partnerschaft

Aufgrund dieser Ausgangslage hat der Gemeinderat entschieden zu prüfen, wie die Wärmeversorgung in Adligenswil künftig ausgestaltet werden kann. Angestrebt wird eine Partnerschaft der Gemeinde mit einem Wärmeanbieter, der den gemeindeeigenen Wärmeverbund Adligenswil übernimmt und die Wärmeversorgung in Adligenswil ausbaut. Die Gemeinde hat je ein Angebot von Energie Wasser Luzern (EWL) und der Agro Energie Rigi AG, die den bestehenden Wärmeverbund übernehmen und weiter ausbauen würden.

Vertiefte Abklärungen nötig

Bei der Evaluation der Angebote hat sich gezeigt, dass diese schwer vergleichbar sind und tiefere Abklärungen getroffen werden müssen, unter anderem auch bezüglich eines Konzessionsvertrages. Ausserdem zeigt sich, dass die fehlende kommunale Energierichtplanung eine Herausforderung darstellt. Durch das Energiegesetz, das auf den 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, werden die Gemeinden verpflichtet, eine Energieplanung vorzunehmen. Darüber hinaus ergeben sich sowohl aus dem Energiegesetz, dem Planungs- und Baugesetz sowie aus dem kantonalen Richtplan diverse Aufgaben und Verpflichtungen, die sich auf die Raum- und Energieplanung auswirken.

Räumliche Energieplanung

Diese Feststellung hat die Gemeinde veranlasst, für das Siedlungsgebiet der Gemeinde Adligenswil eine räumliche Energieplanung für den Bereich Wärme und Kälte in Auftrag zu geben.  Parallel werden die offenen Fragen mit EWL und Agro Energie Rigi AG geklärt. Unterstützt wird die Gemeinde in diesem Prozess von der Firma «e4plus». Ein nachhaltiger Entscheid zum künftigen Wärmeversorger in der Gemeinde kann erst getroffen werden, wenn die Energieplanung vorliegt und alle offenen Fragen bezüglich der Anbieter geklärt sind. Das Ziel besteht darin, eine für möglichst viele Eigentümer gute Lösung zu erreichen. Der Gemeinderat geht davon aus, dass die Entscheidungsgrundlagen bis Ende Juni 2020 vorliegen und er dann über das weitere Vorgehen befinden kann.