Grundsätzlich bestehen für die Weiterführung des Wärmeverbundes drei Varianten:
Nach einer gründlichen Abwägung der Vor- und Nachteile ist der Gemeinderat zum Schluss gekommen, dass es für die Gemeinde die beste Variante ist, den Wärmeverbund zu verkaufen und die Rahmenbedingungen für die Erstellung und den Betrieb in einem Konzessionsvertrag zu regeln. Durch einen Verkauf kann der Wärmeverbund in professionelle Hände gegeben werden und die Gemeinde wird nicht finanziell belastet.
Im Einzelnen hat der Gemeinderat die drei Varianten folgendermassen bewertet:
1. Betrieb und Entwicklung durch die Gemeinde
Die Gemeinde führt und entwickelt den Wärmeverbund selber. Sie investiert in die Sanierung bzw. den Ausbau der bestehenden Heizzentrale und/oder bezieht die Energie von einem externen Anbieter.
Vorteile:
Nachteile:
2. Bildung einer öffentlich-privaten Partnerschaft (PPP) mit Beteiligung der Gemeinde
Im Kanton Luzern sind in den letzten Jahren mehrere Fernwärmeprojekte als PPP-Projekte entwickelt worden. Die Gemeinde könnte zusammen mit Privaten eine privatrechtliche Organisation (AG oder Genossenschaft) gründen. Als weitere Akteure könnten eine Unternehmung, die über das erforderliche Knowhow verfügt, sowie grosse Energiebezüger einbezogen werden.
Vorteile:
Nachteile:
3. Verkauf und Erteilung einer Konzession an einen Dienstleister aus dem Energiesektor
Mit dem kantonalen Energiegesetz (KEnG) hat der Kanton eine stabile Rechtsgrundlage geschaffen, die es der Gemeinde erlaubt, Dritten die Erstellung und den Betrieb eines Wärmeverbundes zu ermöglichen. Gemeinden können bestehende Wärmenetze an anerkannte Anbieter verkaufen und die Rahmenbedingungen in einer Konzession regeln.
Vorteile:
Nachteile: