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Überlegungen des Gemeinderates zum Verkauf des Verbundes

Grundsätzlich bestehen für die Weiterführung des Wärmeverbundes drei Varianten:

  1. Betrieb und Entwicklung durch die Gemeinde
  2. Bildung einer öffentlich-privaten Partnerschaft (PPP) mit Beteiligung der Gemeinde
  3. Verkauf und Erteilung einer Konzession an einen Dienstleister aus dem Energiesektor

Nach einer gründlichen Abwägung der Vor- und Nachteile ist der Gemeinderat zum Schluss gekommen, dass es für die Gemeinde die beste Variante ist, den Wärmeverbund zu verkaufen und die Rahmenbedingungen für die Erstellung und den Betrieb in einem Konzessionsvertrag zu regeln. Durch einen Verkauf kann der Wärmeverbund in professionelle Hände gegeben werden und die Gemeinde wird nicht finanziell belastet.

Im Einzelnen hat der Gemeinderat die drei Varianten folgendermassen bewertet:

1. Betrieb und Entwicklung durch die Gemeinde

Die Gemeinde führt und entwickelt den Wärmeverbund selber. Sie investiert in die Sanierung bzw. den Ausbau der bestehenden Heizzentrale und/oder bezieht die Energie von einem externen Anbieter.

Vorteile:

  • Die Gemeinde kann allein entscheiden, wie der Wärmeverbund betrieben und weiterentwickelt wird.

Nachteile:

  • Die Gemeinde muss das Knowhow haben, um den Wärmeverbundes zu betreiben und auszubauen, oder sie muss dieses bei einem Marktakteur einkaufen.
  • Die Gemeinde muss die finanziellen Mittel aufbringen.
  • Die politischen Entscheidungsprozesse erschweren die Entwicklung und eine flexible Reaktion auf Kundenwünsche.

2. Bildung einer öffentlich-privaten Partnerschaft (PPP) mit Beteiligung der Gemeinde

Im Kanton Luzern sind in den letzten Jahren mehrere Fernwärmeprojekte als PPP-Projekte entwickelt worden. Die Gemeinde könnte zusammen mit Privaten eine privatrechtliche Organisation (AG oder Genossenschaft) gründen. Als weitere Akteure könnten eine Unternehmung, die über das erforderliche Knowhow verfügt, sowie grosse Energiebezüger einbezogen werden.

Vorteile:

  • Die Gemeinde kann mitbestimmen, wie der Wärmeverbund betrieben und entwickelt wird.
  • Die Gemeinde muss nicht alle finanziellen Mittel selber aufbringen.
  • Projektpartner können das Knowhow für den Betrieb und die Weiterentwicklung des Wärmeverbundes einbringen.

Nachteile:

  • Um kompetente Partner zu finden, müssen Vorgespräche mit möglichen Projektentwicklern geführt werden.
  • Investitionen der Gemeinde sind trotz allem noch notwendig.
  • Die Gemeinde ist nicht alleiniger Entscheidungsträger.

3. Verkauf und Erteilung einer Konzession an einen Dienstleister aus dem Energiesektor

Mit dem kantonalen Energiegesetz (KEnG) hat der Kanton eine stabile Rechtsgrundlage geschaffen, die es der Gemeinde erlaubt, Dritten die Erstellung und den Betrieb eines Wärmeverbundes zu ermöglichen. Gemeinden können bestehende Wärmenetze an anerkannte Anbieter verkaufen und die Rahmenbedingungen in einer Konzession regeln.

Vorteile:

  • Es ist kein finanzielles Engagement der Gemeinde notwendig.
  • Aus dem Verkauf des Wärmeverbundes fällt ein Ertrag an.
  • Die Gemeinde muss sich nicht um Betrieb und Weiterentwicklung des Wärmeverbundes kümmern.

Nachteile:

  • Es muss eine Konzession an einen geeigneten Projektentwickler vergeben werden.
  • Die Gemeinde kann nicht oder nur geringfügig bei Betrieb und Weiterentwicklung des Wärmeverbundes mitbestimmen.