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Technische und wirtschaftliche Eckpunkte

Der Ausbau in Adligenswil erfolgt in drei Phasen. Der Energiemix zielt auf einen Anteil der erneuerbaren Energien von mindestens 90 Prozent ab.

Innerhalb des Versorgungsperimeters gilt eine Angebotspflicht für die Ecogen Rigi Genossenschaft, interessierte Kunden haben also das Recht auf ein Angebot. Grundsätzlich werden die Gebiete mit Angebotspflicht auch mit Fernwärme versorgt. Eine tatsächliche Erschliessung jedes einzelnen Gebäudes zu wirtschaftlich attraktiven Bedingungen setzt jedoch auch ein gewisses Interesse an Fernwärme in einem bestimmten Gebiet voraus.

Auf die Festlegung eine flächendeckenden Anschlusspflicht verzichtet die Gemeinde. Eine Prüfung von Anschlusspflichten im Rahmen von Baubewilligungsverfahren wird jedoch nicht ausgeschlossen.

Der Anschluss und Ausbau des bestehenden Wärmeverbundes erfolgen in drei Phasen. Diese werden im Rahmen der Projektierung in weitere Bauetappen unterteilt.

Phase 1 – Hauptleitung
Planung, Projektierung und Realisierung einer Hauptleitung ab Haltikon bis Zentrum Adligenswil für den Anschluss des bestehenden Wärmeverbundes an die Energiezentrale Haltikon. Entlang der Hauptleitung, deren genaue Leitungsführung im Rahmen der Projektierung festgelegt wird, können bereits in dieser Phase erste grössere Wärmekunden angeschlossen werden (z.B. Groberschliessung der Siedlung Baldismoos und des Industriegebietes Winkelbüel).

Phase 2 – Verdichtung
In einer zweiten Phase werden Quartierleitungen entlang der Hauptleitung erstellt und interessierte Kunden im Gebiet des bestehenden Wärmeverbundes angeschlossen. Das Ziel dieser Phase ist die Verdichtung des Wärmenetzes.

Phase 3 – Erweiterung
Planung, Projektierung und Realisierung einer neuen Hauptleitung ab dem Zentrum von Adligenswil in Richtung Ost und West sowie Erschliessung der übrigen Gebiete im Versorgungsperimeter ab der neuen Hauptleitung. Der Verlauf der Hauptleitung und der Erschliessungsleitungen sowie die genaue zeitliche Etappierung werden primär von der Nachfrage getrieben. Es gibt bereits Interessenten, die sich in diesem Bereich befinden.

Hoher Anteil an erneuerbarer Energie

Im Konzessionsvertrag mit der Ecogen Rigi Genossenschaft ist ein möglichst ökologischer Energiemix vereinbart worden:

  • Die Produktion der Wärme/Kälte erfolgt möglichst CO2-neutral.
  • Der Anteil an nicht-erneuerbaren Energien darf ab Erteilung der Konzession maximal 20 Prozent im Durchschnitt über zwei Jahre betragen.
  • Der Anteil an nicht-erneuerbaren Energien darf ab dem 31. August 2024 (Rückbau der bestehenden Heizzentrale) maximal 10 Prozent im Durchschnitt über zwei Jahre betragen.

Kunden sind auch Genossenschafter

In ihrer Machbarkeitsstudie geht die Ecogen Rigi Genossenschaft von einer Gesamtinvestition von rund 40 Millionen Franken aus, wobei für den Anschluss an die Energiezentrale Haltikon rund 10 Millionen kalkuliert sind.

Die Investition wird mit Genossenschaftskapital, Fremdkapital von Genossenschaftern (Darlehen) und Fremdkapital von Dritten finanziert.

Durch das Geschäftsmodell der Ecogen Rigi Genossenschaft wird jeder Wärmebezüger automatisch Genossenschafter. Hierzu wird die herkömmliche «Anschlussgebühr», die für den Wärmebezüger eine Investition darstellt, mit Genossenschaftsanteilsscheinen vergütet. Um eine Finanzierung und genügend Genossenschaftskapital zur Verfügung zu stellen, wird der Verkauf von Fernwärme in den Jahren 2021, 2022 und 2023 forciert.

Ein durchschnittlicher Anschluss im Einzugsgebiet hat eine Leistung von 15 kW. Dies bedeutet gemäss Tarifsystem der Ecogen Rigi Genossenschaft eine Anschlussgebühr bzw. ein Genossenschaftskapital von 27 900 Franken.

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