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Schulhaus Dorf | Turnhalle

Beschreibung

Die Turnhalle befindet sich im Schulhaus Dorf 1. Sie lässt sich für Spiel- und Sportanlässe mieten. Es ist eine kleine Turnhalle (18 x 10 m) und für maximal 80 Personen zugelassen. Sie ist voll ausgestattet inkl. Garderobe und Duschräume. Es ist kein Mobiliar (wie Tische, Stühle) vorhanden. Die Turnhalle ist rollstuhlgängig.

Für private Anlässe (bsp. Hochzeiten, Geburtstagsfeste,...) wird die Turnhalle nicht zur Vermietung freigegeben. In Ausnahmefällen entscheidet die Geschäftsleitung Adligenswil.

Benützungszeiten:

Die Turnhalle kann grundsätzlich wie folgt gemietet werden (ausgenommen Schulferien):

  • Montag bis Freitag: 17.00 Uhr - 22.00 Uhr
  • Samstag und Sonntag: 08.00 Uhr - 24.00 Uhr

Die Schliessung erfolgt durch den Hausdienst grundsätzlich am Abend um 22.00 Uhr.

Die Reservation der Turnhalle hat spätestens zwei Wochen vor deren Benützung zu erfolgen. Der Eintrag in den Veranstaltungskalender der Gemeinde (Kanzlei) ist unbedingt erforderlich.

Für den Zutritt zur Turnhalle benötigen Sie immer einen Schlüssel. Falls Sie keinen Schlüssel besitzen, können Sie diesen beim Hausdienst bestellen.

Objektregeln:

  • Die Benützung ist nur mit Hallenschuhen erlaubt.
  • Bei Sportbetrieb ist keine Konsumation erlaubt.
  • Die Beschädigung von Material ist sofort dem Hausdienst zu melden.
  • Untervermietungen sind nicht erlaubt.
  • Die vorgegebene Höchstbelegung darf nicht überschritten werden.
  • Bei öffentlichen Anlässen ist eine Türkontrolle obligatorisch. Organisation und Finanzierung liegen beim Mieter.
  • Die Notausgänge sind frei zu halten.
  • Das Rauchverbot ist einzuhalten.
  • Gesetzliche Bewilligungen (Einzelanlassbewilligung für Polizeistundenverlängerung, Wirtschafts- und Tanzbewilligungen) oder musikalische Urheberrechte sind rechtzeitig durch die Mieter einzuholen.
  • Die Mieterschaft hat für Ordnung und Ruhe zu sorgen und sicherzustellen, dass diese Verantwortung bis zum Schluss wahrgenommen wird.
  • Technische Einrichtungen dürfen nur vom Hausdienst oder einer von ihm instruierten Person bedient werden.
  • Beschallungen über einem Pegel von 93 dB sind unzulässig.
  • Für die Lagerung von Utensilien und Materialien übernimmt der Vermieter keine Haftung.
  • Es ist erwünscht, dass Adligenswiler Restaurants und ortsansässige Lieferanten berücksichtigt werden.
  • Vereine sind berechtigt, die Restauration selber zu führen.

Annullierungsregeln:

Bei Annullierung des Mietvertrages bis 30 Tage vor dem Anlass ist eine Entschädigung von Fr. 100.-- zu bezahlen.

Kategorie: Turnhalle Schulhaus Dorf
Standort: Schulhaus Dorf

Adresse

Udligenswilerstrasse 2
6043 Adligenswil

Kontakt

Rosalba Giampa
Gemeinde Adligenswil
Immobilien/Hausdienst
Dorfstrasse 4
6043 Adligenswil

rosalba.giampa@adligenswil.ch

Telefon 041 375 72 54
 

Bedingungen

Benutzungsreglement [pdf, 85 KB]
Erklärung pro Jugendschutz [pdf, 158 KB]
Gebührenverordnung [pdf, 65 KB]

Weitere Informationen

Arbeitshilfe Brandschutz bei Anlässen [pdf, 1.5 MB]
Parkplatzsituationsplan [pdf, 217 KB]