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Zentrum Teufmatt | Foyer EG

Beschreibung

Seit 2002 verfügt Adligenswil über das Zentrum Teufmatt. Grosse und kleine Feste, Spiel- und Sportanlässe, Sitzungen und Schulungsangebote: Für alles lässt sich im Zentrum Teufmatt geeignete Räumlichkeiten finden. Diese Räumlichkeiten dürfen Einheimische und Auswärtige benützen.

Foyer EG:

Das Foyer EG liegt im Erdgeschoss des Zentrums Teufmatt und eignet sich für kleinere Anlässe wie Apéros, Infoveranstaltungen, etc. Die WC-Anlagen befinden sich im UG. Das Zentrum Teufmatt ist rollstuhlgängig.

Das Foyer wird für private Anlässe (bsp. Hochzeiten, Geburtstagsfeste,...) nicht zur Vermietung freigegeben. In Ausnahmefällen entscheidet die Geschäftsleitung Adligenswil.

Platzangebot: max. 80 Personen
Grösse: 14 m x 10 m

Benützungszeiten:

Das Foyer EG im Zentrum Teufmatt kann grundsätzlich wie folgt gemietet werden:

  • Montag bis Donnerstag: 17.00 Uhr - 22.00 Uhr
  • Freitag: 12.00 - 24.00 Uhr
  • Samstag und Sonntag 8.00 - 24.00 Uhr

Eine Miete während den Schulferien ist mit dem Hausdienst abzusprechen.

Die Schliessung erfolgt durch den Hausdienst grundsätzlich am Abend um 22.00 Uhr.

Ausnahme:

Die Bewilligung für längere Öffnungszeiten erteilt die Betriebskommission mit der Reservation.

Die Reservation des Zentrums Teufmatt hat spätestens zwei Wochen vor deren Benützung zu erfolgen. Der Eintrag in den Veranstaltungskalender der Gemeinde (Kanzlei) ist unbedingt erforderlich.

Für den Zutritt zum Zentrum benötigen Sie immer einen Schlüssel. Falls Sie keinen Schlüssel besitzen, können Sie diesen beim Hausdienst bestellen.

Objektregeln:

  • Die Beschädigung von Material ist sofort dem Hausdienst zu melden.
  • Untervermietungen sind nicht erlaubt.
  • Die vorgegebene Höchstbelegung darf nicht überschritten werden.
  • Bei öffentlichen Anlässen ist eine Türkontrolle obligatorisch. Organisation und Finanzierung liegen beim Mieter.
  • Die Notausgänge sind frei zu halten.
  • Das Rauchverbot ist einzuhalten.
  • Gesetzliche Bewilligungen (Einzelanlassbewilligung für Polizeistundenverlängerung, Wirtschafts- und Tanzbewilligungen) oder musikalische Urheberrechte sind rechtzeitig durch die Mieter einzuholen.
  • Die Mieterschaft hat für Ordnung und Ruhe zu sorgen und sicherzustellen, dass diese Verantwortung bis zum Schluss wahrgenommen wird.
  • Technische Einrichtungen dürfen nur vom Hausdienst oder einer von ihm instruierten Person bedient werden.
  • Beschallungen über einem Pegel von 93 dB sind unzulässig.
  • Für die Lagerung von Utensilien und Materialien übernimmt der Vermieter keine Haftung.
  • Es ist erwünscht, dass Adligenswiler Restaurants und ortsansässige Lieferanten berücksichtigt werden.
  • Vereine sind berechtigt, die Restauration selber zu führen.

Annullierungsregeln:

Bei Annullierung des Mietvertrages bis 30 Tage vor dem Anlass ist eine Entschädigung von Fr. 100.-- zu bezahlen.

Kategorie: Foyer EG
Standort: Zentrum Teufmatt

Adresse

Im Zentrum 5
6043 Adligenswil

Kontakt

Rosalba Giampa
Gemeinde Adligenswil
Immobilien/Hausdienst
Dorfstrasse 4
6043 Adligenswil

rosalba.giampa@adligenswil.ch

Telefon: 041 375 72 54

Bedingungen

Betriebsreglement für das Zentrum Teufmatt [pdf, 65 KB]
Erklärung pro Jugendschutz [pdf, 158 KB]
Gebührenordnung [pdf, 273 KB]

Weitere Informationen

Arbeitshilfe Brandschutz bei Anlässen [pdf, 1.5 MB]
Grundrissplan EG [jpeg, 994 KB]
Mögliche Bestuhlungsarten [pdf, 172 KB]
Parkplatzsituationsplan [pdf, 217 KB]