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Zentrum Teufmatt | Sitzungszimmer Nr. 2 | 1. OG

Beschreibung

Seit 2002 verfügt Adligenswil über das Zentrum Teufmatt. Grosse und kleine Feste, Spiel- und Sportanlässe, Sitzungen und Schulungsangebote: Für alles lässt sich im Zentrum Teufmatt geeignete Räumlichkeiten finden. Diese Räumlichkeiten dürfen Einheimische und Auswärtige benützen.

Das Sitzungszimmer wird für private Anlässe nicht zur Vermietung freigegeben. In Ausnahmefällen entscheidet die Geschäftsleitung Adligenswil.

Das Sitzungszimmer Nr. 2 | 1. OG:

Das Sitzungszimmer Nr. 2 liegt im 1. Obergeschoss des Zentrums Teufmatt und ist modern eingerichtet. Es eignet sich für kleinere Anlässe wie Sitzungen oder als Gruppenraum in Kombination mit dem Mehrzweckraum. Das Zentrum Teufmatt ist rollstuhlgängig.

Platzangebot: max. 16 Personen

Benützungszeiten:

Das Sitzungszimmer Nr. 2 | 1. OG im Zentrum Teufmatt kann grundsätzlich von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr | Freitag, Samstag und Sonntag bis 24.00 Uhr gemietet werden.

Die Schliessung erfolgt durch den Hausdienst grundsätzlich am Abend um 22.00 Uhr.

Ausnahme:

Die Bewilligung für längere Öffnungszeiten erteilt die Betriebskommission mit der Reservation.

Die Reservation des Zentrums Teufmatt hat spätestens zwei Wochen vor deren Benützung zu erfolgen.

Für den Zutritt zu den Räumen benötigen Sie immer einen Schlüssel. Falls Sie keinen Schlüssel besitzen, können Sie diesen beim Hausdienst bestellen.

Objektregeln:

  • Die Beschädigung von Material ist sofort dem Hausdienst zu melden.
  • Untervermietungen sind nicht erlaubt.
  • Die vorgegebene Höchstbelegung darf nicht überschritten werden.
  • Bei öffentlichen Anlässen ist eine Türkontrolle obligatorisch. Organisation und Finanzierung liegen beim Mieter.
  • Die Notausgänge sind frei zu halten.
  • Das Rauchverbot ist einzuhalten.
  • Gesetzliche Bewilligungen (Einzelanlassbewilligung für Polizeistundenverlängerung, Wirtschafts- und Tanzbewilligungen) oder musikalische Urheberrechte sind rechtzeitig durch die Mieter einzuholen.
  • Die Mieterschaft hat für Ordnung und Ruhe zu sorgen und sicherzustellen, dass diese Verantwortung bis zum Schluss wahrgenommen wird.
  • Technische Einrichtungen dürfen nur vom Hausdienst oder einer von ihm instruierten Person bedient werden.
  • Beschallungen über einem Pegel von 93 dB sind unzulässig.
  • Für die Lagerung von Utensilien und Materialien übernimmt der Vermieter keine Haftung.
  • Es ist erwünscht, dass Adligenswiler Restaurants und ortsansässige Lieferanten berücksichtigt werden.
  • Vereine sind berechtigt, die Restauration selber zu führen.

Annullierungsregeln:

Bei Annullierung des Mietvertrages bis 30 Tage vor dem Anlass ist eine Entschädigung von Fr. 100.-- zu bezahlen.

Kategorie: Sitzungszimmer Nr. 2 | OG
Standort: Zentrum Teufmatt

Adresse

Im Zentrum 5
6043 Adligenswil

Kontakt

Rosalba Giampa
Gemeinde Adligenswil
Immobilien/Hausdienst
Dorfstrasse 4
6043 Adligenswil

rosalba.giampa@adligenswil.ch

Telefon: 041 375 72 54

Bedingungen

Betriebsreglement für das Zentrum Teufmatt [pdf, 65 KB]
Erklärung pro Jugendschutz [pdf, 158 KB]
Gebührenordnung [pdf, 273 KB]

Weitere Informationen

Arbeitshilfe Brandschutz bei Anlässen [pdf, 1.5 MB]
Bestuhlungsplan [pdf, 168 KB]
Parkplatzsituationsplan [pdf, 217 KB]
Situationsplan [pdf, 714 KB]