Meldung Todesfall
Der Verlust eines Angehörigen ist emotional anspruchsvoll. Diese Informationen sollen Ihnen helfen, die notwendigen Formalitäten möglichst einfach zu erledigen.
- Bei einem Todesfall zu Hause benachrichtigen Sie den Hausarzt oder einen anderen Arzt. Auskunft über den ärztlichen Notfalldienst erhalten Sie unter Tel. 0900 11 14 14 oder Tel. 117 (Polizei). Todesfälle in einem Spital oder Heim werden in der Regel direkt dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet.
- Die Angehörigen erteilen den Einsargungsauftrag direkt an ein Bestattungsinstitut.
- Befindet sich der Wohnsitz der verstorbenen Person in Adligenswil, melden Sie den Todesfall bitte innert zwei Tagen telefonisch oder persönlich bei der Gemeindekanzlei. Sie benötigen die Todesbescheinigung des Arztes und das Familienbüchlein (falls vorhanden).
- Die Art der Bestattung wird unter Berücksichtigung der Wünsche der verstorbenen Person, bzw. wenn diese fehlen durch deren Angehörige festgelegt. Im Falle von kirchlichen Bestattungen können sich die Angehörigen beim zuständigen Pfarramt melden.
- Die Vorschriften über die Grabgestaltung sind im Reglement über das Friedhof- und Bestattungswesen bzw. den Ausführungsbestimmungen zum Reglement über das Friedhof- und Bestattungswesen festgelegt.
- Die Grabmale sind genehmigungspflichtig. Reichen Sie bitte ein entsprechendes Gesuch bei der Friedhofverwaltung ein.
- Das Teilungsamt meldet sich betreffend dem Erbschaftsverfahren schritlich innert ca. zehn Tagen bei den Angehörigen.
- Weitere Informationen finden Sie im folgenden Merkblatt: Was ist zu tun bei einem Todesfall?