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Vereinsunterstützung

Es gibt gegen 50 Vereine in Adligenswil, die für ein reges Dorfleben sorgen und einen wichtigen Beitrag zum Zusammenhalt der Gemeinde leisten. Der Gemeinderat schätzt dieses Engagement sehr und unterstützt die Vereine einerseits mit Unterstützungsbeiträgen und andererseits mit einer guten Infrastruktur. Um diese Unterstützung einheitlich zu regeln und transparent auszuweisen, hat er eine neue Verordnung verabschiedet.

Vereine, die sich einer politischen, religiösen, wissenschaftlichen, künstlerischen, wohltätigen, kulturellen oder sportlichen Aufgabe widmen, können von der Gemeinde unterstützt werden. Die Leistungen müssen der gesamten Gemeinde zugutekommen und der Verein muss seinen statutarischen Sitz in Adligenswil haben.

Die Beiträge werden nach verschiedenen Kriterien zugesprochen: massgebend sind die Anzahl der Mitglieder und die Anzahl der Aktivitäten. Aber auch Leistungen für die Allgemeinheit. Es wird berücksichtigt, wieviel Infrastruktur ein Verein nutzen kann und auch für Vereinsjubiläen steht ein Beitrag zur Verfügung. 

Lagerbeiträge

Vereine, Organisationen und Schulen von Adligenswil, die Ferienlager für Jugendliche veranstalten können Beiträge an das Ferienlager beantragen. Diese Beiträge sind für Lager vorgesehen, die mindestens 4 Übernachtungen auswärts und höchstens 14 Übernachtungen umfassen.

Beitragsberechtigt sind Lagerteilnehmende und aktive Vereinsmitglieder mit Wohnsitz in der Gemeinde Adligenswil. Bitte reichen Sie Ihre Anträge spätestens drei Monate nach Beginn des Lagers ein. Für jeden Lagerteilnehmenden und Tag wird ein Beitrag von CHF 5.00 gewährt. Beachten Sie jedoch, dass kein Anspruch auf Ferienlagerbeiträge besteht, wenn die Gesamtkalkulation des Lagers einen Überschuss ausweist. Die Lagerbeiträge sind jeweils durch Frondiensteinsätze abzugelten sind.

Formulare & Verordnung Vereinsunterstützung

Gesuchsformular Vereinsunterstützung [xlsx, 775 KB]
Gesuchsformular Lagerbeitrag [xlsx, 772 KB]

Verordnung über die Ausrichtung von Vereinsbeiträgen [pdf, 180 KB]