Betreuungsgutscheine sind eine finanzielle Unterstützung für die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Betreuungsgutscheine können auch bei Schulkindern für die schulergänzenden Betreuungselemente und Tageseltern beantragt werden.
Bisher galt für Vorschul- und Schulkinder dasselbe System. Dies ändert sich ab dem 1. August 2026 mit dem Inkrafttreten des kantonalen Kinderbetreuungsgesetzes. Ab dann können Sie Betreuungsgutscheine für Kinder im Vorschulalter und Kinder im freiwilligen Kindergarten, die in einer anerkannten Kindertagesstätte oder durch eine einer Tagesfamilienorganisation angeschlossene Tagesfamilie betreut werden, über das kantonale Online-Portal my.lu.ch beantragen.
Bis Ende Juli 2026 gilt für die Beantragung noch das bisherige System. Für alle Kinder ab Eintritt in den obligatorischen Kindergarten, die im Rahmen der Tagesstrukturen betreut werden, gilt dieses auch in Zukunft. Ebenso gilt dieses Anmeldeverfahren für Vorschul- und Schulkinder, die von selbstständigen Tagesfamilien betreut werden. Sie gehen bei der Beantragung wie folgt vor:
Nach unserer Prüfung der Bezugsbedingungen teilen wir Ihnen die Gutscheinhöhe mit. Die Betreuungsgutscheine werden Ihnen monatlich für den vergangenen Monat überwiesen. Anschliessend bezahlen Sie die Rechnung über den vollen Tarif der Betreuungseinrichtung. Entgegen der Bezeichnung "Betreuungsgutscheine" gibt es also keine physischen Gutscheine, sondern die Betreuungsgutscheine werden in Form von Bank-Überweisungen ausbezahlt.
Mit dem Betreuungsgutscheine-Rechner können Sie zur Orientierung eine provisorische Berechnung der Gutscheinhöhe vornehmen. Die definitive Höhe wird durch den zuständigen Bereich der Gemeinde Adligenswil berechnet. Für Betreuungsgutscheine ab 1. August 2026 steht Ihnen der Online-Rechner des Kantons zur Verfügung.
Bis dahin können Sie einen der beiden folgenden Excel-Rechner verwenden. Bitte unterscheiden Sie bei den jeweiligen Berechnungsblättern, ob Sie regulär- oder quellenbesteuert werden:
Weitere Informationen finden Sie im Reglement und in der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Adligenswil oder im Merkblatt Betreuungsgutscheine der Gemeinde Adligenswil. Ab 1. August 2026 gilt folgendes Merkblatt: Merkblatt Betreuungsgutscheine der Gemeinde Adligenswil. Für die Betreuungsgutscheine, die ab dem 1. August vom Kanton mitsubventioniert werden, konsultieren Sie die Kantonale Webseite.
Haben Sie weitere Fragen zu den Bereuungsgutscheinen oder zur Anmeldung dafür? Bitte zögern Sie nicht, die Abteilung Soziales und Gesellschft zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.