Die Aufgaben der Gemeinde sind sehr vielfältig. Damit die Bedürfnisse aller Bereiche erfüllt werden können, müssen genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Die grössten Anteile der Ausgaben gehen auf die Bereiche Bildung, Soziales und Gesellschaft und Infrastruktur-Aufgaben. Die Einnahmen werden hauptsächlich aus Steuern, Gebühren und Beiträgen generiert. Die gemeindeeigenen Immobilien werden koordiniert bewirtschaftet, unterhalten und gepflegt. Dadurch können Ressourcen gebündelt und Kosten eingespart werden
Das Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG) und die Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) bilden die gesetzliche Grundlage für die vielfältigen Aufgaben der Gemeinde. Für die Rechnungslegung sind die Grundsätze des harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2) zwingend vorgeschrieben. Der Bereich Finanzen ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie für die ordnungsgemässe und übersichtliche Darstellung aller Tätigkeiten und Finanzströme verantwortlich. Die Finanzbeschaffung und eine sparsame Bewirtschaftung der Ressourcen gehören zu den Kernaufgaben. Budgeteinhaltung und Ausgabendisziplin haben grosse Priorität und werden transparent und übersichtlich in einer Berichterstattung dargestellt. Darüber geben nachfolgende Downloads Auskunft
Der Bereich Immobilien ist für die effiziente und professionelle Bewirtschaftung sämtlicher Immobilien der Gemeinde zuständig. Diese Aufgaben werden vom Team der Immobilienbewirtschaftung und des Hausdienstes mit sehr viel Sorgfalt, Um- und Weitsicht erledigt, damit diese den interessierten Kreisen uneingeschränkt und in einem sehr guten Zustand zur Verfügung stehen.
Pikettdienst
Der Pikettdienst im Immobilienbereich - bei Störungen sowie bei Notsituationen ausserhalb der Arbeitszeiten - wird durch den Hausdienst sichergestellt. Die Pikettnummer lautet: 041 375 72 55
Zur Erfüllung der Aufgaben ist die Gemeinde auf Steuern als eine der wichtigsten Einnahmequellen angewiesen. Grundlagen für die Steuererhebung sind das Luzerner Steuergesetz und das Bundesgesetz über die Direkte Bundessteuer. Für die korrekte und rechtskonforme Festsetzung der Steuern stehen als Leitfaden die Weisungen für die Luzerner Steuerbehörden zur Verfügung. Der Bereich Steuern ist verantwortlich für die Führung des Steuerregisters, die Veranlagung von natürlichen Personen, sowie den Steuerbezug für alle beteiligten Gemeinwesen. Bei der Durchführung des Rechtsmittelverfahrens (Einsprachen/ Beschwerden) gegenüber der Dienststelle Steuern besteht eine unterstützende Mitwirkung. Das Team Steuern steht bei Steuerfragen gerne zur Verfügung.
Das Steueramt ist telefonisch unter der Nummer 041 375 72 60 erreichbar.
Für die Veranlagung der Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuer sowie die Erbschaftssteuer ist die Abteilung Zentrale Dienste zuständig. (Tel. 041 375 72 10)
Die Steuereinheiten finden Sie hier.
Name | Funktion | |
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Arnold Martin | Funktion
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Beigelbeck Céline | Funktion
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Bucher Roger | Funktion
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Fleischli Daniel | Funktion
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Giampà Rosalba | Funktion
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Giger-Wismer Silvia | Funktion
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Heller Gerald | Funktion
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Imlig Milena | Funktion
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Kälin-Aregger Eveline | Funktion
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Kämpf Andrea | Funktion
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Kost Andreas | Funktion
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Kündig Jolanda | Funktion
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Mc Hugh Kevin | Funktion
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Mehicic Nina | Funktion
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Thiele Marco | Funktion
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Warburton Lisa-Maria | Funktion
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