Die Mitwirkung an der Ortsplanungsrevision ist auf grosses Interesse gestossen. Die Rückmeldungen sind vielfältig und kontrovers. Nun werden die Mitwirkungsbeiträge bearbeitet.
Nach der Überarbeitung der Planungsinstrumente und der Verabschiedung durch den Gemeinderat konnten die Entwürfe des Bau- und Zonenreglements sowie die Zonenpläne Anfang 2022 der Bevölkerung an zwei Informationsanlässen vorgestellt werden. Die Bevölkerung, Grundeigentümer, Parteien, Strassengenossenschaften wurden vom 27. Januar bis zum 30. April 2022 eingeladen, ihre Anliegen über das E-Mitwirkungstool www.adligenswil-gestalten.ch oder über eine briefliche Eingabe einzubringen. Für individuelle Abklärungen und Fragen konnte an vier Halbtagen das Angebot der Fragestunden genutzt werden.
Einblick in die Mitwirkungsthemen
Die verschiedenen Mitwirkungsmöglichkeiten wurden rege genutzt. Es gingen rund 200 Rückmeldungen ein. Die nachfolgende, nicht vollständige Aufzählung gibt einen Einblick in die breite thematische Vielfalt der Eingaben.
Weitere Themen aufgenommen
Einzelne Themen wie die Erarbeitung eines Fussweg- oder Velorichtplans oder die Überarbeitung des Reglements über die Abstell- und Verkehrsflächen sind nicht Teil der Ortsplanungsrevision, werden aber als Pendenz zur Bearbeitung im Anschluss an die Ortsplanungsrevision aufgenommen. Alle Mitwirkungseingaben werden sorgfältig fachlich geprüft. Die Anträge und die dazugehörigen Antworten werden im Mitwirkungsbericht dargestellt. Dieser wird gegen Ende 2022 veröffentlicht.
Schädrüti folgt separat
Der Prozess zur Einzonung Schädrüti wurde in Zusammenarbeit mit der Stadt Luzern und dem Kanton eingeleitet und wird als separates Verfahren nach der Ortsplanungsrevision zur Abstimmung gebracht.
Gemeinderat Adligenswil
Ortsplanung: Der weitere Prozess und die nächsten Schritte
Vorprüfung: Parallel zur öffentlichen Mitwirkung und zur Auswertung der eingegangenen Rückmeldungen wurde die Teilrevision der Ortsplanung dem kantonalen Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) bereits zur Vorprüfung eingereicht. Eine erste Bereinigungssitzung hat stattgefunden. Die Rückmeldungen des BUWD werden ebenfalls parallel zu den Mitwirkungsbeiträgen aus der Bevölkerung bearbeitet. Daraus folgen entsprechende Anpassungen des Bau- und Zonenreglements und des Zonenplans.
Öffentliche Auflage im Jahr 2023: Der Gemeinderat legt die überarbeiteten, grundeigentümerverbindlichen Planungsinstrumente (BZR, Zonenplan, Zonenplan Gewässerraum und Waldfeststellung) während dreissig Tagen öffentlich auf. Einspracheberechtigte haben die Möglichkeit zur Einsprache mit Antrag und Begründung. Die öffentliche Auflage erfolgt nach heutiger Planung Anfang 2023. Die Bevölkerung wird wiederum an einer Informationsveranstaltung orientiert.
Behandlung der Einsprachen: Die Gemeinde führt mit den Einsprechenden Einigungsverhandlungen mit dem Ziel, die Einsprachen gütlich zu erledigen. Erfolgt keine Einigung, beantragt der Gemeinderat den Stimmberechtigten, die Einsprache abzuweisen oder darauf nicht einzutreten, und teilt den Einsprechenden die Gründe dafür mit.
Beschlussfassung (Urnenabstimmung): Die grundeigentümerverbindlichen Planungsinstrumente werden den Stimmberechtigten zur Beschlussfassung an der Urne vorgelegt. Die Planung wird anschliessend dem Regierungsrat zur Genehmigung eingereicht.
Genehmigung durch den Regierungsrat: Die Genehmigung der revidierten Ortsplanung obliegt nach § 20 Abs. 1 PBG dem Regierungsrat.