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Breite und kontroverse Mitwirkung zur Ortsplanung

Die Mitwirkung an der Ortsplanungsrevision ist auf grosses Interesse gestossen. Die Rückmeldungen sind vielfältig und kontrovers. Nun werden die Mitwirkungsbeiträge bearbeitet.

Nach der Überarbeitung der Planungsinstrumente und der Verabschiedung durch den Gemeinderat konnten die Entwürfe des Bau- und Zonenreglements sowie die Zonenpläne Anfang 2022 der Bevölkerung an zwei Informationsanlässen vorgestellt werden. Die Bevölkerung, Grundeigentümer, Parteien, Strassengenossenschaften wurden vom 27. Januar bis zum 30. April 2022 eingeladen, ihre Anliegen über das E-Mitwirkungstool www.adligenswil-gestalten.ch oder über eine briefliche Eingabe einzubringen. Für individuelle Abklärungen und Fragen konnte an vier Halbtagen das Angebot der Fragestunden genutzt werden.

Einblick in die Mitwirkungsthemen

Die verschiedenen Mitwirkungsmöglichkeiten wurden rege genutzt. Es gingen rund 200 Rückmeldungen ein. Die nachfolgende, nicht vollständige Aufzählung  gibt einen Einblick in die breite thematische Vielfalt der Eingaben.

  • Die Grössen der neuen Baumasse wie Überbauungsziffer und Gesamthöhe werden teilweise in Frage gestellt. Während einerseits höhere Baumasse zur Förderung der Verdichtung beantragt werden, möchten andere Mitwirkende die Aussicht mit der Definition von maximalen Höhenkoten wahren.
  • Bei der Ausgestaltung der Dachlandschaften ist keine einheitliche Haltung ablesbar. Einerseits sollen quartierprägende, typische Dachlandschaften erhalten bleiben, andererseits wird eine grössere Gestaltungsfreiheit beantragt.
  • Terrainveränderungen sollen neben dem Erhalt des Landschaftsbildes weiter möglich sein: In Hanglagen soll insbesondere eine freiere Setzung von Stützmauern ermöglicht werden. Die Förderung der Biodiversität und der naturnahen Umgebungsgestaltung zum Erhalt des Dorf- und Landschaftsbildes ist vielen Adligenswilerinnen und Adligenswilern ein grosses Anliegen.  Vorhandene Grünflächen sollen als quartierbildende Spiel- und Begegnungszonen erhalten bleiben.

Weitere Themen aufgenommen

Einzelne Themen wie die Erarbeitung eines Fussweg- oder Velorichtplans oder die Überarbeitung des Reglements über die Abstell- und Verkehrsflächen sind nicht Teil der Ortsplanungsrevision, werden aber als Pendenz zur Bearbeitung im Anschluss an die Ortsplanungsrevi­sion aufgenommen. Alle Mitwirkungseingaben werden sorgfältig fachlich geprüft. Die Anträge und die dazugehörigen Antworten werden im Mitwirkungsbericht dargestellt. Dieser wird gegen Ende 2022 veröffentlicht.

Schädrüti folgt separat

Der Prozess zur Einzonung Schädrüti wurde in Zusammenarbeit mit der Stadt Luzern und dem Kanton eingeleitet und wird als separates Verfahren nach der Ortsplanungsrevi­sion zur Abstimmung gebracht.

Gemeinderat Adligenswil

 

So wird der weitere Planungsprozess ablaufen. 

Ortsplanung: Der weitere Prozess und die nächsten Schritte

Vorprüfung: Parallel zur öffentlichen Mitwirkung und zur Auswertung der eingegangenen Rückmeldungen wurde die Teilrevision der Ortsplanung dem kantonalen Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) bereits zur Vorprüfung eingereicht. Eine erste Bereinigungssitzung hat stattgefunden. Die Rückmeldungen des BUWD werden ebenfalls parallel zu den Mitwirkungsbeiträgen aus der Bevölkerung bearbeitet. Daraus folgen entsprechende Anpassungen des Bau- und Zonenreglements und des Zonenplans.

Öffentliche Auflage im Jahr 2023: Der Gemeinderat legt die überarbeiteten, grundeigentümerverbindlichen Planungsinstrumente (BZR, Zonenplan, Zonenplan Gewässerraum und Waldfeststellung) während dreissig Tagen öffentlich auf. Einspracheberechtigte haben die Möglichkeit zur Einsprache mit Antrag und Begründung. Die öffentliche Auflage erfolgt nach heutiger Planung Anfang 2023. Die Bevölkerung wird wiederum an einer Informationsveranstaltung orientiert.

Behandlung der Einsprachen: Die Gemeinde führt mit den Einsprechenden Einigungsverhandlungen mit dem Ziel, die Einsprachen gütlich zu erledigen. Erfolgt keine ­Einigung, beantragt der Gemeinderat den Stimmberechtigten, die Einsprache abzuweisen oder darauf nicht einzutreten, und teilt den Einsprechenden die Gründe dafür mit.

Beschlussfassung (Urnenabstimmung): Die grundeigentümerverbindlichen Planungsinstrumente werden den Stimmberechtigten zur Beschlussfassung an der Urne vorgelegt. Die Planung wird anschliessend dem Regierungsrat zur Genehmigung eingereicht.

Genehmigung durch den Regierungsrat: Die Genehmigung der revidierten Ortsplanung obliegt nach § 20 Abs. 1 PBG dem Regierungsrat.

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