Für die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Adligenswil ist eine zweite Auflage erforderlich. Das erklärte Ziel des Gemeinderates ist es, die Ortsplanungsrevision im Jahr 2024 an die Urne zu bringen.
Die meisten Einsprachen gegen das neue Bau- und Zonenreglement (BZR), das aufgrund der eidgenössischen und kantonalen Vorgaben erarbeitet wurde und das im Juni und Juli 2023 auflag, können voraussichtlich gütlich bereinigt werden. Zu einzelnen Einsprachen werden gegenwärtig aber noch Abklärungen getroffen mit dem Ziel, sinnvolle und in der Praxis umsetzbare Lösungen zu finden. Dazu sind diverse Rechtsauskünfte des Kantons nötig. Bedeutend sind die Abklärungen, weil bei bestimmten Lösungen nicht nur die Parzellen einzelner Einsprecher betroffen wären, sondern neue Formulierungen im BZR für alle Baugebiete mit ähnlichen Strukturen gelten würden.
Aufgrund der umfangreichen Abklärungen wird die zweite Auflage erst im ersten Quartal 2024 erfolgen. Da es voraussichtlich mit der zweiten Auflage nicht möglich sein wird, die Bedürfnisse aller Grundeigentümer zu befriedigen, ist davon auszugehen, dass nach Abschluss der Auflage erneut Einspracheverhandlungen durchgeführt werden müssen. Erst danach kann die Botschaft für die Urnenabstimmung erarbeitet werden. Aufgrund dieses Ablaufs wird die Urnenabstimmung voraussichtlich im September 2024 stattfinden.
Bei der zweiten Auflage der Ortsplanungsrevision sind Einsprachen nur noch gegen neue, geänderte Bestimmungen möglich. Die nach der ersten Auflage bereinigten Inhalte der Revision werden nicht mehr Gegenstand der zweiten Auflage sein.
Sorgfältige Vorbereitung wichtig
Der Gemeinderat bedauert die Verzögerungen, legt aber grossen Wert auf eine sorgfältige Vorbereitung der Vorlage. Mit dem neuen Bau- und Zonenreglement sollen die Grundlagen für eine massvolle Weiterentwicklung der Gemeinde geschaffen werden, welche die bestehenden Qualitäten – insbesondere die Grünräume und die harmonische Einbettung der Quartiere in die Landschaft – erhalten soll. Im Vordergrund steht deshalb nicht das Wachstum oder die bauliche Verdichtung, sondern – neben der Anpassung an das übergeordnete Recht – die Förderung der Bau- und Lebensqualität bei der Siedlungserneuerung in den bestehenden Quartieren.
Gemeinderat Adligenswil