Am 26. Februar legt die Gemeinde Adligenswil die Revision der Ortsplanung erneut auf. Die Unterlagen können vom 26. Februar bis am 26. März 2024 unter www.adligenswil-gestalten.ch und während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung im Erdgeschoss des Gemeindehauses eingesehen werden. Im Interview äussert sich Bauvorsteherin Gisela Widmer Reichlin zum Prozess seit der Mitwirkung und zu Besonderheiten der Ortsplanung von Adligenswil.
Am 26. Februar beginnt die zweite Auflage der Revision der Ortsplanung von Adligenswil: Mit welchem Eindruck geben Sie die Revision in die Auflage?
Gisela Widmer Reichlin: Es liegt ein sorgfältig austariertes Planungsinstrument für eine nachhaltige, bauliche Entwicklung des Siedlungsraumes vor. Dabei werden unsere charakteristischen Wohnlagen mit wertvollen Grünräumen erhalten. Im Zentrum soll bewusst eine verdichtete Struktur mit Wohnungen ermöglicht werden, die der Umgebung mit dem historischen Ortskern Rechnung trägt. Die Leerwohnungsziffer ist mit 0,25 Prozent sehr tief. Zusätzlicher Wohnraum ist dringend notwendig. Zudem steht ein Generationenwechsel an. Junge Familien suchen in unserer kinderfreundlichen Gemeinde ein Zuhause. Diese Entwicklung wird durch die Ortsplanungsrevision begünstigt.
Können Sie die wichtigsten Änderungen von der ersten zur zweiten Auflage aufzeigen?
Der Bericht zur zweiten Auflage, die Änderungen im Bau- und Zonenreglement sowie im Zonenplan zeigen die Anpassungen im Detail auf. Konkretisierte Vorprojekte gaben Anstoss, weitere Abklärungen zu treffen. Es wurde dabei genau geprüft, wie sich Veränderungen der Vorgaben im Bau- und Zonenreglement und im Zonenplan auf die Bebaubarkeit der Grundstücke sowie auf das Ortsbild im gesamten Siedlungsgebiet auswirken.
Wie werten Sie den gesamten Prozess der Revision der Ortsplanung von der Mitwirkung bis zur zweiten Auflage?
Die Bevölkerung interessiert sich für die Ortsentwicklung. Das ist sehr erfreulich. Verschiedene Aspekte konnten bereits mit der Mitwirkung aufgenommen werden, weitere wertvolle Anliegen wurden mit der ersten Auflage dargelegt und konnten nach einer Gesamtbetrachtung in der Planungskommission und im Gemeinderat als Mehrwert in die Ortsplanungsrevision aufgenommen werden.
Wie haben Sie die intensive Arbeit an der Revision persönlich erlebt?
Der Ortsplanungsprozess erfordert von allen Beteiligten, insbesondere von den Mitgliedern der Planungskommission und dem Gemeinderat, einen hohen Grad an Vertiefung in Regulatorien und deren Auswirkung auf das Erscheinungsbild von Adligenswil. Dies bedingt einen intensiven Dialog zwischen unserer Bevölkerung und dem Gemeinderat. Die Politik war gefordert, Anliegen aufzunehmen und dabei bei Partikularinteressen auch die Wohnqualität aller Bewohnerinnen und Bewohner im Auge zu behalten. Eine zukunftsgerichtete Entwicklung soll auch den Unternehmen ermöglicht werden. Anhand von konkretisierten Plänen konnten diese Bedürfnisse grösstenteils berücksichtigt werden.
Welche Besonderheiten gilt es bei der Ortsplanungsrevision von Adligenswil zu berücksichtigen?
Viele Teilgebiete sind heute noch mit einem Gestaltungsplan belegt. Die Ortsplanungsrevision bietet nun die Möglichkeit, diese teilweise sehr eingrenzenden Baubestimmungen durch neue Bestimmungen abzulösen, damit massvoll erweitert oder erneuert werden kann. Adligenswil ist in die Hügelzüge Dietschi- und Dottenberg eingebettet. Die topografische Besonderheit mit vielen Häusern an Hanglagen musste bei der Höhenstaffelung der Baukörper berücksichtigt werden.
Wie wird sich das Gesicht von Adligenswil verändern?
Es werden in Zukunft vermehrt Baukörper mit einem zusätzlichen Stockwerk geplant. Der durchfliessende Grünraum, landschaftstypische und ortsprägende Hecken und Bäume bleiben dabei aber erhalten.
Die maximal zulässige Gesamthöhe, die Fassadenhöhe und die Überbauungsziffer wurden in den Wohnzo-nen als Folge der Mitwirkungseingaben teils nochmals leicht erhöht. Welches sind die Gründe hierfür?
Die erste Auflage hat aufgrund einer Analyse der aktuellen Bebauung und Bebaubarkeit nach heutigem Bau- und Zonenreglement die Überbauungsziffer festgelegt. In der Mitwirkung waren die Meinungen kontrovers: Einerseits wurde ein striktes Beibehalten der heutigen Regelungen verlangt, andererseits wurde eine deutliche Erhöhung der Überbauungsziffer und der Gesamthö-hen in allen Quartieren gefordert. Die Revision ermöglicht nun eine angemessene bauliche Entwicklung, die den Absichten aus dem Siedlungsleitbild nicht zuwiderläuft und den Quartiercharakter berücksichtigt.
Nach der ersten Auflage gab es 33 Einsprachen: Wie werten Sie dies?
Ziel war es, bereits in der Mitwirkungsphase vor der ersten Auflage möglichst alle Einwohner und Eigentümerinnen in den Dialog einzubinden. Die 33 Einsprachen zeugen davon, dass die Betroffenen diese Gelegenheit wahrgenommen und sich ernsthaft mit den vorgelegten Planungsinstrumenten auseinandergesetzt haben.
Wie viele der Einsprachen konnten gütlich bereinigt werden?
Gut über die Hälfte der Einsprachen konnten in allen Einsprachepunkten gütlich erledigt werden, weitere in einzelnen Einsprachepunkten und die übrigen Einsprechenden halten an ihrer Einsprache fest.
Wie gestaltet sich nun der weitere Prozess bis zur Abstimmung?
Mit der zweiten Auflage können Einspracheberechtigte auf die Änderungen reagieren. Bei Fragen stehen die Bauvorsteherin, der Abteilungsleiter Bau und Infrastruktur sowie der Ortsplaner gerne zur Verfügung. Nach der Einsprachefrist werden die eingegangenen Einsprachen behandelt. Der Gemeinderat beabsichtigt, die Revision der Ortsplanung Adligenswil der Stimmbevölkerung an der Urnenabstimmung vom 22. September 2024 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Ab wann gelten die neuen Vorgaben bei einem Ja an der Urne?
Nach der Beschlussfassung an der Urne übermittelt die Gemeinde dem Regierungsrat die Zonenpläne und das Bau- und Zonenreglement. Gibt es von der Regierung grünes Licht, haben das Bau- und Zonenreglement und der Zonenplan eine Gültigkeit von zehn bis fünfzehn Jahren. Die revidierten Zonenpläne und das revidierte Bau- und Zonenreglement gelten vom Tag der öffentlichen Auflage an als Planungszone. Bis zur Rechtskraft der revidierten Ortsplanung gelten die neurechtlichen und rechtskräftigen Bestimmungen. Die strengere Vorschrift geht vor.
Gemeinde Adligenswil