Am 24. November 2024 haben die Stimmberechtigten der Revision der Ortsplanung zugestimmt. Die Unterlagen sind beim Luzerner Regierungsrat zur Genehmigung eingereicht worden. Mit der Zustimmung zur Ortsplanungsrevision wurden 20 Einsprachen abgewiesen. Jetzt sind beim Regierungsrat vier Einzelbeschwerden eingegangen.
Bewährtes Vorgehen
Der breite Einbezug der Bevölkerung durch die Mitwirkung sowie die persönliche Bearbeitung von vielen Einzelanfragen und Einsprachen hat sich bewährt. Der Gemeinderat hofft jetzt auf eine möglichst speditive Bearbeitung
der Beschwerden und Genehmigung der Ortsplanung durch den Regierungsrat. Im Idealfall kann die neue Bau- und Zonenordnung auf Anfang 2026 in Kraft gesetzt werden. In der Zwischenzeit gilt die Planungszone: Bis zur Rechts-
kraft gelten die neurechtlichen und rechtskräftigen Bestimmungen (Bau- und Zonenreglemente sowie Zonenpläne). Die jeweils strengere bzw. einschränkendere Vorschrift geht vor.
Gemeinderat Adligenswil