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Regierung genehmigt Gesamtrevision der Ortsplanung

Der Luzerner Regierungsrat hat der Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Adligenswil die Genehmigung erteilt. Die Adligenswiler Stimmberechtigten hatten an der Urnenabstimmung vom 24. November 2024 die Gesamtrevision der Ortsplanung, bestehend aus dem Zonenplan, dem Bau- und Zonenreglement sowie dem Zonenplan Gewässerraum, beschlossen. Die Revision beinhaltet unter anderem den Ersatz der Ausnützungsziffer durch die Überbauungsziffer. Ausserdem gilt anstelle der Geschossigkeit als Höhenmass neu die Gesamthöhe. Die Gesamtrevision der Ortsplanung basiert laut der Luzerner Regierung auf einer sorgfältigen raumplanerischen Interessenabwägung, verzichtet auf das Einzonen von Bauland und setzt auf eine angemessene Verdichtung innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets.

Vier Punkte von der Genehmigung ausgenommen

Drei Verwaltungsbeschwerden wurden vom Genehmigungsververfahren getrennt und werden in einem separaten Entscheid behandelt. In diesem Zusammenhang wird von der Genehmigung ausgenommen:

  • die Baulinien auf Grundstück Nr. 374, GB Adligenswil;
  • die Zonenfestlegung auf den Grundstück Nrn. 160 und 1702, GB Adligenswil;
  • die Zonenfestlegung auf Grundstück Nr. 1384, GB Adligenswil;
  • in Anhang 2 BZR die maximale Höhenkote von 568.00 m ü. M. bei Gebiet Nr. 9 „Sackhofring" für die Grundstück Nrn. 374, 476 und 320, GB Adligenswil (Mass der Nutzung, drittes Lemma, Satz 1).

Der Entscheid der Luzerner Regierung wurde am 25. Juni 2025 versandt. Die Rechtskraft des Entscheids erwächst nach 20 Tagen.

Gemeinde Adligenswil